2012

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2012

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2013.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im Neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2013 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

FAF warnt vor einer schriftlichen Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards

31.12.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zu deren Einladung zu Stellungnahme 'Vorschlag zur Einrichtung eines Beratungsforums für Rechnungslegungsstandards' eingereicht. In der Stellungnahme warnt die FAF, dass eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards viele Rechtskreise (und unter ihnen einige große Spieler) von einer Mitgliedschaft in dem neuen Beratungsgremium ausschließen würde.

Die FAF ist der Meinung, dass das vorgeschlagene beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) eine gute Möglichkeit bieten wird, Fachwissen auszutauschen und die Zusammenarbeit unter Rechnungslegungsstandardsetzern zu stärken. In der Stellungnahme heißt es auch, dass das neue Forum eine wertvolle Plattform für den Austausch von Sichtweisen zu möglichen Agendaprojekten, Vorschlägen und Forschungstätigkeiten bieten wird, die sich aktuell nicht auf der Agenda des IASB befinden. Dies könnte allgemeine Konvergenz noch weiter fördern.

Damit das ASAF jedoch seiner Zielsetzung gerecht werden könne, ist es nach Meinung der FAF nötig, dass Rechtskreise darin vertreten sind, die die großen Kapitalmärkte der Welt vertreten - unabhängig davon, ob diese die IFRS bereits übernommen haben. Von den Mitgliedern des Gremiums eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards zu fordern, würde unter anderem die Vereinigten Staaten von einer Mitgliedschaft ausschließen, wo bislang noch keine Entscheidung auf eine Übernahme der IFRS gefällt wurde:

Eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz von Standards, die vom IASB geschrieben werden, zu fordern, und zwar vollständig und ohne Modifizierungen, würde viele Rechtskreise von der Mitgliedschaft ausschließen, einschließlich derer, in denen der Standardsetzer nicht die endgültige Befugnis hat, IFRS zu übernehmen oder zu endossieren, derer, in denen die IFRS übernommen aber modifiziert wurden, und derer - einschließlich der Vereinigten Staaten -, wo in Bezug auf die Übernahme oder Endossierung der IFRS noch keine Entscheidung gefällt wurde. Wenn ein übergreifendes Ziel des ASAF sein soll, über die IFRS zu informieren und sie im Hinblick auf eine künftige Nutzung durch diese Rechtskreise zu verbessern, ermutigen wir zu Änderungen an der Verpflichtung, die eine größtmögliche Beteiligung am ASAF-Prozess gestatten würden.

Die FAF sieht einen einzigen Satz von Standards weiterhin als ein "würdiges Ziel" an, ist aber der Meinung, dass es auf absehbare Zeit praktikabler sei, auf "in hohem Maß vergleichbare" Standards hinzuarbeiten.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der FAF zur Verfügung.

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

31.12.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert, um die Übernahme von verschiedenen neuen und geänderten Standards und von IFRIC 20 für die Anwendung in Europa widerzuspiegeln.

Am 29. Dezember 2012 hat die Europäische Union mit Veröffentlichung entsprechender Verordnungen im Amtsblatt die Standards des "Konsolidierungspakets" (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011)), IFRS 13, IFRIC 20 und Änderungen an IFRS 1 (ausgeprägte Hochinflation und feste Zeitpunkte), IAS 12 (Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte) und IFRS7/IAS 32 (Saldierung) für die Anwendung in Europa übernommen. Das Konsolidierungspaket ist mit einem Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen, wobei allerdings vorzeitige Anwendung zulässig ist, sodass europäische Unternehmen sich freiwillig an den Erstanwendungszeitpunkt des IASB (1. Januar 2013) halten können.

Sie können sich den Status des Übernahmeprozesses vom 30. Dezember 2012 hier herunterladen. Wir pflegen auf IAS Plus auch ein Archiv mit älteren Versionen des EFRAG-Berichts zum Status des Übernahmeprozesses.

Gesetz zur Umsetzung der Micro-Richtlinie in Kraft getreten

31.12.2012

Das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) wurde am 27. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Das vom Bundestag am 29. November 2012 verabschiedete Gesetz gewährt folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.

Weiterführende Informationen:

Japan 'designiert' weitere IFRS

30.12.2012

Am 28. Dezember 2012 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 31. Oktober 2012 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt. Das bedeutet, dass die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat, nun auch in Japan angewendet werden kann. Damit entspricht die Liste der 'designierten' IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan dem Stand der vom IASB veröffentlichten IFRS zum 31. Oktober 2012.

Die Designierung der Änderungen als anwendbar in Japan erfolgt inmitten internationale Diskussionen um die Änderungen und ihre Übernahme. Neuseeland und Australien erwägen, die Änderungen nur zu übernehmen, wenn gleichzeitig zusätzliche Angaben geleistet werden, die im Grunde einem Abschluss mit vollständiger Konsolidierung entsprechen. In Australien ist sogar noch offen, ob die Änderungen überhaupt übernommen werden sollen. In Europa dagegen hat die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kürzlich den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen veröffentlicht.

Eine Presseerklärung zur Designierung (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der  Internetseite der FSA.

EU übernimmt verschiedene neue oder geänderte IFRS und IFRIC 20 für die Anwendung in Europa

29.12.2012

Die Europäische Union hat mit Veröffentlichung entsprechender Verordnungen im Amtsblatt vom 29. Dezember 2012 die Standards des "Konsolidierungspakets" (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27 (2011) und IAS 28 (2011)), IFRS 13, IFRIC 20 und Änderungen an IFRS 1 (ausgeprägte Hochinflation und feste Zeitpunkte), IAS 12 (Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte) und IFRS7/IAS 32 (Saldierung) für die Anwendung in Europa übernommen. Das Konsolidierungspaket ist mit einem Datum des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen, wobei allerdings vorzeitige Anwendung zulässig ist, sodass europäische Unternehmen sich freiwillig an den Erstanwendungszeitpunkt des IASB (1. Januar 2013) halten können.

Überblick über die heute übernommenen Verlautbarungen

 

VerlautbarungEintrag im Amtsblatt der Europäischen UnionDatum des Inkrafttretens des IASBDatum des Inkrafttretens in der EU

IFRS 10 Konzernabschlüsse

Verordnung (EU) Nr. 1254/2012 der Kommission

1. Januar 2013

1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Verordnung (EU) Nr. 1254/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Verordnung (EU) Nr. 1254/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)
IAS 27 Separate Abschlüsse (2011)
Verordnung (EU) Nr. 1254/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (2011)
Verordnung (EU) Nr. 1254/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Verordnung (EU) Nr. 1255/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2013 (frühere Anwendung gestattet)
IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase einer über Tagebau erschlossenen Mine Verordnung (EU) Nr. 1255/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2013 (frühere Anwendung gestattet)
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards - Ausgeprägte Hochinflation und Beseitigung der festen Zeitpunkte für Erstanwender (Änderungen an IFRS 1)
Verordnung (EU) Nr. 1255/2012 der Kommission 1. Juli 2011 Beginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnung beginnenden Geschäftsjahres (am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt)
IAS 12 Ertragsteuern - Latente Steuern: Realisierung zugrunde liegender Vermögenswerte (Änderungen an IAS 12) Verordnung (EU) Nr. 1255/2012 der Kommission 1. Januar 2012 Beginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnung beginnenden Geschäftsjahres (am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt)
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IFRS 7) Verordnung (EU) Nr. 1256/2012 der Kommission 1. Januar 2013 1. Januar 2013
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IAS 32) Verordnung (EU) Nr. 1256/2012 der Kommission 1. Januar 2014 1. Januar 2014 (frühere Anwendung gestattet)

12. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

28.12.2012

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 12. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 7. und 8. Januar 2013 steht jetzt zur Verfügung.

Besprochen werden neben dem Rahmenkonzeptprojekt und Emissionshandelsprogrammen auch alle derzeit offenen Entwürfe des IASB (ED/2012/2 bis ED/2012/7). Einen Überblick über den Reigen der zum Jahresende veröffentlichten Entwürfe finden Sie hier.

Die bereits verfügbaren Sitzungspapiere können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. An gleicher Stelle sollen auch die noch fehlenden Sitzungspapiere in Kürze erscheinen.

IDW-Stellungnahme zur Einrichtung des neuen beratenden Forums der Standardsetzer

28.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Stellungnahme gegenüber der IFRS-Stiftung zu deren Vorschlag zur Einrichtung eines beratenden Rechnungslegungsstandardsforums veröffentlicht. Das IDW unterstützt die wesentlichen Ideen des Vorschlags, fordert aber zu einer klaren Definition und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten auf und merkt auch an, dass die Einrichtung einer Beratungsgruppe aus der Prüferbranche die Arbeit des IASB sinnvoll unterstützen könne.

Die IFRS-Stiftung hat die Vorschläge zur Einrichtung eines neuen Beratungsgremiums für den International Accounting Standards Board (IASB) am 1. November 2012 herausgegeben. Der Hauptzweck des neuen Gremiums, das als beratendes Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bekannt sein soll, liegt darin, dem IASB fachliche Beratung und Rückmeldung zur Verfügung zu stellen.

Das IDW unterstützt die Bemühungen des IASB, mit den nationalen Standardsetzern enger und besser koordiniert zusammenzuarbeiten. Allerdings müsse klar festgehalten werden, dass das ASAF ein reines Beratungsgremium sei und die Unabhängigkeit des IASB nicht gefährden dürfe. Andererseits müsse der IASB auch die unabhängigen Rollen respektieren, die die nationalen Standardsetzer in ihrem nationalen und regionalen Kontext spielen. Des Weiteren müssten auch die Verantwortlichkeiten der verschiedenen Beratungsgremien des IASB klar abgegrenzt werden. Dies gelte zum Beispiel in Bezug auf mögliche Überschneidungen mit dem Aufgabenfeld des Standardbeirats.

Das IDW weist abschließend darauf hin, dass der IASB bereits über eine ganze Reihe von Beratungsgremien verfüge (unter anderem beispielsweise den Kapitalmarktbeirat und das Erstellerforum), aber dass es bis jetzt keine offizielle Plattform für die Kommunikation mit der Prüfungsbranche gebe. Das IDW regt daher die Einrichtung einer solche Beratungsgruppe an, die gegebenenfalls auch als gemeinsame Beratungsgruppe aus Abschlussprüfern und Durchsetzungsbehörden gestaltet werden könne.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

DRS 20 und DRS 16 (2012) als Online-Text erhältlich

28.12.2012

Die vor kurzem bekanntgemachten Deutschen Rechnungslegungs Standards DRS 20 'Konzernlagebericht' und DRS 16 (2012) 'Zwischenberichterstattung' sind jetzt als Online-Texte verfügbar.

Sie können bei Genios abgerufen werden (der Volltextabruf ist kostenpflichtig). Derzeit erfolgt durch den Schäffer-Poeschel Verlag auch die Auslieferung der 17. Ergänzungslieferung. DRS 20 und DRS 16 (2012) sind erstmals für Geschäftsjahre zu beachten, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Eine vollumfängliche frühere Anwendung ist zulässig.

Jüngste Entwicklungen in der islamischen Rechnungslegung

27.12.2012

Das rasche globale Wachstum in Bezug auf islamische Finanzgeschäfte hat zunehmende internationale Aufmerksamkeit auf die Fragen gerichtet, was islamische Finanzgeschäfte sind, wie sie sich von herkömmlichen Finanzgeschäften unterscheiden und ob und wie ihre Bilanzierung harmonisiert werden kann.

Die auf der zu Beginn des Monats abgehaltenen Jahreskonferenz von AAOIFI & Weltbank zum islamischen Bank- und Finanzwesen vorgestellten und mittlerweile auf der Internetseite der AAOIFI (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions) eingestellten Papiere bieten einen guten Überblick über die derzeit diskutierten Themen im Bereich islamischer Finanzierung. Allerdings zeigen sie ebenfalls, dass sich die Definition dessen, was als mit der Scharia'a im Einklang stehende Geschäftstätigkeit anzusehen ist, weiterhin sehr unterschiedlich ist und von Rechtskreis zu Rechtskreis verschieden sein kann. Dies macht einen einzigen Ansatz auf dem Gebiet der Bilanzierung schwierig. Wie jedoch einer der Redner auf der Konferenz hervorhob: "Ethik, Transparenz und Rechenschaft sind Werte, die der islamischen Weltanschauung nicht fremd sind." Die auf der Konferenz vorgestellten Papiere erreichen Sie direkt über die Internetseite der AAOIFI.

Die Notwendigkeit, die Behandlung islamischer Finanzgeschäfte zu harmonisieren, hat in den letzten Monaten zur Veröffentlichung einer Reihe von Papieren und Aufrufen geführt. Im September 2012 hat der islamische Rat für Finanzdienstleistungen (Islamic Financial Services Board, IFSB) einen Bericht von einer hochkarätig besetzten Gesprächsrunde veröffentlicht, die er gemeinsam mit der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) veranstaltet hat und die als erster Schritt hin zu einer Entwicklung von internationalen Aufsichtsstandards und Vorschriften in Bezug auf Produkte des islamischen Kapitalmarkts gedacht war. Im November 2012 veröffentlichte der malaysische Standardsetzer (Malaysian Accounting Standards Board, MASB) ein Memorandum, das von seinem Stab erarbeitet wurde und in dem islamische Finanzgeschäfte, die bilanzielle Behandlung verschiedener islamischer Finanzinstrumente und die Gründe erläutert werden, warum der MASB entschieden hat, dass islamischen Finanzinstituten in Malaysia keine Ausnahme gewährt wird und diese die malaysischen Rechnungslegungsstandards (Malaysian Financial Reporting Standards, MFRS), die den IFRS gleichwertig sind, anwenden müssen.

Ende November 2012 folgte die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) mit einem Bericht, in dem der IASB und die islamischen Finanzinstitute aufgefordert werden, zusammenzuarbeiten, um eine Vereinheitlichung der Berichterstattung über islamische Finanzgeschäfte zu erzielen. Die wesentlichen Empfehlungen des Berichts lauteten:

    • Der IASB sollte erwägen, Leitlinien in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf die Bilanzierung von bestimmten islamischen Finanzprodukten zu entwickeln.
    • Der IASB sollte auch erwägen, Leitlinien zu zusätzlichen Angaben zu der Scharia'a gemäß abgewickelten Transaktionen zu entwickeln.
    • Der IASB sollte mit anderen führenden Standardsetzern im Bereich der islamischen Finanzberichterstattung und Regulierung weltweit zusammenarbeiten, um die Lücken zwischen IFRS und islamischen Bilanzierungsstandards zu eruieren und Lösungen zu erarbeiten.
    • Die islamischen Finanzinstitute sollten den IASB unterstützen, indem sie einen Expertenbeirat bilden.

      Der IASB hat auf die wiederholten Aufrufe reagiert und den MASB gebeten, bei der Einrichtung eines Expertenbeirats zu islamischer Finanzberichterstattung behilflich zu sein. Diese Entwicklung wurde zuerst bei der 4. Jahrestagung der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) Ende November 2012 im nepalesischen Kathmandu bekanntgegeben, wo der Stab des IASB die AOSSG-Mitglieder über Pläne in Bezug auf die Einrichtung einer Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften informierte, was allgemein begrüßt wurde. Inzwischen hat der IASB diese Pläne in seinem Bericht zu den Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2011 bestätigt:

       

      Der IASB kann davon profitieren, mehr über islamische (mit der Scharia'a im Einklang stehende) Geschäftsvorfälle und Instrumente zu lernen - weder der IASB noch unsere Stabsmitarbeiter verfügen auf diesem Gebiet über entsprechende Kenntnis. Der IASB ist dabei, eine Beratungsgruppe zur Beurteilung der Beziehung zwischen mit der Scharia'a im Einklang stehenden Geschäftsvorfällen und Instrumenten und den IFRS einzurichten und dem IASB dabei zu helfen, sich weiterzubilden, im Wesentlichen über öffentliche Unterrichtseinheiten. Arbeiten, die von einigen Standardsetzern aufgenommen wurden, lassen den Schluss zu, dass die IFRS relevante Informationen über mit der Scharia'a im Einklang stehende Geschäftsvorfälle vermitteln und dass es für den IASB wenig - wenig überhaupt etwas - zu tun gibt, um diesen Wirtschaftssektor in die IFRS-Gemeinde zu bringen. Allerdings benötigt der IASB mehr Informationen, bevor er diese Beurteilung selbst abgeben kann. Wir haben den malaysischen Accounting Standards Board gebeten, uns bei der Einrichtung dieser Gruppe behilflich zu sein, was die hilfreiche Analyse, die dieser der AOSSG zu mit der Scharia'a im Einklang stehendem Sachverhalten vorgelegt hat, widerspiegelt.

       

      Weitere Informationen über Entwicklungen in der islamischen Finanzberichterstattung und verschiedene nützliche weiterführende Verküpfungen finden Sie auf unserer eigens eingerichteten IAS Plus-Seite zu islamischer Rechnungslegung.

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