Besondere Grundsätze bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (IDW PS 320 n.F.) verabschiedet

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02.04.2012

Der Hauptfachausschuss des Instit hat den 'IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)' verabschiedet.

Dieser IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen von Konzernabschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2011 beginnen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Der IDW PS 320 n.F. wird in Heft 4/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2012 veröffentlicht werden.

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