ESMA nimmt Stellung zum BCUCC-Diskussionspapier von EFRAG

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27.04.2012

Die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu deren Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (BCUCC) zur Verfügung.

Mit dem im Oktober 2011 veröffentlichten Diskussionspapier zu Unternehmenszusammenschlüssen sollte eine Diskussion zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung sowie zu der Frage, wie sie im Abschluss abgebildet werden sollten, initiiert werden.

ESMA bedauert in der Stellungnahme, dass das Diskussionspapier nicht adressiert wird, wie ein Geschäftsvorfall unter gemeinsamer Beherrschung zu definieren ist, und dass bei den Geschäftsvorfällen in Bezug auf Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung die Geschäftsvorfälle in Einzelabschlüssen und die Angaben ausgenommen wurden. Außerdem werden weitere konkrete Bereiche genannt, in denen ESMA EFRAG ermutigt, noch weitere Forschungen vorzunehmen.

ESMA hält insgesamt das Diskussionspapier für einen sehr hilfreichen Beitrag in Bezug auf einen Sachverhalt, zu dem ESMA selbst den IASB schon wiederholt gedrängt hat, Leitlinien zur Verfügung zu stellen.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von ESMA gelangen sie hier.

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