EU-Kommission verlängert Anerkennung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsregeln dritter Länder

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13.04.2012

Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen und einen Durchführungsbeschluss verabschiedet, mit denen der Mechanismus für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards von Drittstaaten verlängert wird. Die Verlautbarungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Die Kommission erklärt, dass die Verlängerung bestimmten Ländern mehr Zeit gibt, die sich verpflichtet haben, ihre lokalen Rechnungslegungstandards mit den IFRS zu konvergieren oder sie durch die IFRS zu ersetzen, und dabei wichtige Fortschritte gemacht haben. Sie setzt außerdem die Kommission in die Lage, den Austausch mit anderen Ländern fortzusetzen, um die Anwendung der IFRS in allen globalen Finanzmärkten zu fördern.

2007 und 2008 hat die Kommission einen Mechanismus eingrichtet, mit dem die Gleichwertigkeit der Rechnungslegunggrundsätze aus Drittländern eingeschätzt werden kann, und gesetzliche Maßnahmen ergriffen, mit denen die Rechnungslegungsgrundsätze der Vereinigten Staaten und Japans als den IFRS gleichwertig anerkannt wurden und nach denen Abschlüsse nach den Rechnungslegungsgrundsätzen von China, Kanada, Indien und Südkorea in der EU vorläufig bis zum 31. Dezember 2011 eingereicht werden werden konnten.

Mit den jetzt verabschiedeten Verlautbarungen wird die Anerkennung der Rechnungslegungsvorschriften von China, Kanada und Südkorea unbefristet verlängert. Die Anerkennung für indische Rechnungslegungsgrundsätze wurde bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Die Kommission prüft weiterhin die Rechnungslegungsvorschriften von Beitrittskandidaten und Partnerländern der europäischen Nachbarschaftspolitik; dies sind insbesondere Kroatien, die Türkei und die Ukraine.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der von der EU-Kommission eingerichteten Seite zur Konvergenz und Gleichwertigkeit der Rechnungslegungsstandards von Drittländern.

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