IDW-Stellungnahme zum E-DRS 27 'Konzernlagebericht'

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19.04.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu dem Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 27 'Konzernlagebericht' (E-DRS 27) Stellung genommen. E-DRS 27 soll die bisherigen die Konzernlageberichterstattung betreffenden DRS 15, 5, 5-10 sowie 5-20 ersetzen.

Nach Auffassung des IDW geht E-DRS 27 an vielen Stellen über die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung hinaus. Dies betrifft u.a. die vorgesehene Verpflichtung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen, über strategische Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgten Strategien zu berichten. Solche Regelungen könnten nur den Charakter von Empfehlungen haben. Die im Entwurf vorgesehene Verkürzung des Prognosehorizonts von grundsätzlich zwei Jahren auf grundsätzlich ein Jahr (gerechnet ab dem Konzernabschlussstichtag) könne vor dem Hintergrund, dass Unternehmen anderer (EU-/EWR-)Staaten gegenwärtig keiner Verpflichtung zu einer Prognoseberichterstattung mit einem Prognosehorizont von zwei Jahren unterliegen, aus Wettbewerbserwägungen nachvollzogen und akzeptiert werden.

Dessen ungeachtet setzt sich das IDW im Rahmen des gegenwärtigen europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der 4. und 7. EU-Richtlinie für eine Aufwertung des Lageberichts als Berichtsinstrument ein. Dabei sollte nach Ansicht des IDW diskutiert werden, ob eine Prognoseberichterstattung mit einem Horizont von grundsätzlich nur einem Jahr den Bedürfnissen der Berichtsadressaten noch gerecht wird. Dies gelte insbesondere im Falle kapitalmarktorientierter und hier speziell börsennotierter Mutterunternehmen, für deren (potenzielle) Anteilsinhaber prognostische Angaben einen hohen Stellenwert haben.

Sie können sich die Stellungnahme in voller Länge direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (94 KB).

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