April

Mitschnitt der 2. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

20.04.2012

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 2. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 19. und 20. April 2012 sind jetzt archiviert.

Sie können sie direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats des IASB

20.04.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Kapitalmarktbeirats des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) zur Verfügung, die am 22. Februar 2012 in London stattfand. Der CMAC wurde als Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) 2003 ins Leben gerufen und ist eine Gruppe von professionellen Finanzanalysten, die sich regelmäßig mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Zu den auf der Sitzung erörterten Themen gehörten die folgenden:

  • EFRAG/FASB-Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept — der Ausschuss wurde von EFRAG und FASB auf den aktuellen Stand ihrer jeweiligen Projekte zu einem Rahmenkonzept für Angaben gebracht. Beide Organisationen wollen im zweiten Quartal 2012 ein eigenständiges Diskussionspapier veröffentlichen.
  • Finanzinstrumente — der Ausschuss übermittelte seine Sichtweise zu der derzeitigen vorläufigen Entscheidung von IASB und FASB, einen Ansatz über drei Portfolien bei der Wertminderung von Finanzinstrumenten anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
  • Leasingverhältnisse — der Ausschuss stimmte darüber ab, welcher der drei Ansätze zu Folgebewertung des Vermögenswerts aus dem Nutzungsrecht des Leasingnehmers der sachgerechteste sei. Die Meinung war geteilt, wobei es einen leichten Überhang für den Ansatz über den zugrunde liegenden Vermögenswert gab, nach dem ein Leasingvertrag als Äquivalent eines Kaufs des zugrunde liegenden Vermögenswert behandelt wird, der separat finanziert wird.
  • ESMA-Konsultationspapier zur Wesentlichkeit — ESMA präsentierte zum Diskussionspapier vom November 2011 mit dem Titel Erwägungen zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung. Der Ausschuss zeigte sich besorgt, dass die Wesentlichkeitsleitlinien in Konkurrenz zu bestehenden Standards stehen könnten.
  • Investmentgesellschaften — der Ausschuss erhielt einen Überblick über die Vorschläge zu Investmentgesellschaften.
  • Erlöserfassung — die Mitglieder des CMAC wurden auf den aktuellen Stand des Projekts zur Erlöserfassung gebracht. Es wurden Beispiele vorgeschlagener Angaben und die Ergebnisse der Studie der japanischen Vereinigung der Wertpapieranalysten vorgestellt. Der Ausschuss erörterte die Notwendigkeit, dass die Boards die Arten von Informationen zu Erlösen besser verstehen müssten, die Unternehmen zu zumutbaren Kosten liefern können.
  • Überprüfung von IFRS 8 nach dessen Einführung — der Ausschuss erörterte, ob IFRS 8 die gesetzten Ziele erfüllt und ob er die Finanzberichterstattung verbessert hat.
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 10-12 — die allgemeine Sichtweise des CMAC war, dass es keinen größeren Schaden anrichten würde, wenn die Daten des Inkrafttretens um ein Jahr verschoben würden.

Detailliertere Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Erste Stellungnahmen zum E-DRS 27

20.04.2012

Das DRSC gibt bekannt, dass erste Stellungnhamen zum Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 27 'Konzernlagebericht' (E-DRS 27) eingegangen sind.

Sie können auf der Internetseite des DRSC eingesehen werden. Noch bis zum 30. April 2012 können Stellungnahmen zu dem Standardentwurf eingereicht werden.

EFRAG führt Feldversuche zum Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung durch

19.04.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird gemeinsam mit den nationalen Standardsetzern in Europa Feldversuche zum Arbeitsentwurf zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung durchführen.

EFRAG erklärt, dass der "Hauptzweck der Feldversuche darin liegen soll, die praktische Umsetzbarkeit der Vorschläge zu testen, herauszufinden, ob der Standard wie beabsichtig funktionieren wird, und Informationen zu sammeln, die bei der Einschätzung der Qualität und der Auswirkungen des künftigen Rechnungslegungsstandards und der Nützlichkeit der Informationen, die aus der Anwendung der Vorschriften entstehen, helfen. Außerdem soll der Grad der Belastung aus der Umsetzung und Anwendung der Vorschriften beurteilt werden."

Die Veröffentlichung des IASB-Arbeitsentwurfs wird noch im April 2012 erwartet. Unternehmen, die an den Feldversuchen teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis zum 30. Juni 2012 (ursprüngliche Frist Anfang Mai 2012 verlängert) mit EFRAG oder ihrem nationalen Standardsetzer in Verbindung zu setzen. Ansprechpartner für deutsche Unternehmen ist das DRSC.

Weiterführende Informationen:

Weitere Mitschriften von der Aprilsitzung des IASB

19.04.2012

Der IASB hält seine regelmäßige monatliche Sitzung vom 16.-19. April 2012 in London ab, wobei Teile der Sitzung gemeinsam mit dem FASB abgehalten werden. Wir haben Ihnen die Mitschrift eingestellt, die Beobachter von Deloitte von den Sitzungsteilen angefertigt haben, die am Dienstag abgehalten wurden.

Dienstag, 17. April 2012

Die Mitschrift der verbleibenden Sitzungsteile vom Mittwoch und Donnerstag werden in Kürze eingestellt.

Sie können die vollständige, vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben, hier einsehen.

Japanische Vereinigung der Wertpapieranalysten unterstützt mögliche IFRS Übernahme

19.04.2012

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 17. April 2012 zu einer Sitzung zusammengekommen, um seine Diskussionen zur Anwendung der IFRS in Japan fortzusetzen. Wichtigste Themen waren 1) die Kommunikation zwischen Anelgern und Emittenten und 2) Auswirkungen auf das regulatorische Umfeld. Während dieser Sitzung wurden keine Entscheidungen gefällt.

Beim ersten Thema drückte die Vereinigung der Wertpapieranalysten von Japan (Security Analyst Association of Japan, SAAJ) Unterstützung für die IFRS als Infrastruktur für die Kommunikation zwischen Anlegern und Emittenten im heutigen globalisierten Umfeld aus. Sie stützte sich dabei auf eine Befragung ihrer Mitglieder aus dem Juni 2010. Die SAAJ wies auch auf Bedenken ihrer Mitglieder im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Standards und den Standardsetzungsprozess hin, obwohl diese lösbar seien. Sie bestätigte außerdem ihre Auffassung, dass die IFRS von allen börsennotierten Unternehmen in Japan im Konzernabschluss verpflichtend sein sollte. Sie schlug eine Einführung in mehreren Phasen für alle börsennotierten Unternehmen in Japan über einen ausreichend langen Zeitraum als praktsiche Umsetzung vor.

Die Mitglieder des BAC brachten demgegenüber eine Bandbreite von Sichtweisen zum Ausdruck, die von voller Unterstützung bis zur grundsätzlichen Ablehnung reichte. Bestimmte Mitglieder des BAC, insbesondere diejenigen, die die Wirtschaft vertreten und/oder der Wirtschaft nahe stehen, unterstützen die Ansicht der SAAJ nicht, dass alle börsennotierten Unternehmen in Japan verpflichtet werden sollten, nach IFRS zu bilanzieren. Sie unterstützen eher eine verpflichtende Anwendung mit Ausnahmen und die Verfügbarkeit verschiedener Sätze von Rechnungslegungsstandards.

Zum zweiten Thema sprach ein Bankenvertreter über mögliche Auswirkungen der IFRS auf Kreditvereinbarungen die auf berichtete Finanzzahlen wie beispielsweise das Reinvermögen aufbauen. Er wies darauf hin, dass die Banken angemessen darauf reagieren müssten, da Änderungen an den Vereinbarungen zu einem gewissen Grad notwendig sein würden.

Zusätzlich zu den beiden obengenannten Themen trug die japanische Finanzaufsichtsbhörde (Financial Services Agency, FSA) die Ergebnisse ihrer eigenen Studie zur IFRS-Anwendung weltweit vor.

Die Unterlagen für die Sitzung stehen auf der Internetseite der FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache)

Die nächste Sitzung, bei der das zweite Thema noch weiter erörtert werden soll und die ansonsten der Situation in Bezug auf die feiwillige vorzeitige Anwendung gewidmet sein wird, ist terminlich noch nicht festgelegt. Die freiwillige vorzeitige Anwendung ist das letzte Thema der 11 spezifischen Aspekte, deren zwingende Erörterung durch den BAC in dessen Papier vom August 2011 vorgeschrieben wird.

IDW-Stellungnahme zum E-DRS 27 'Konzernlagebericht'

19.04.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu dem Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 27 'Konzernlagebericht' (E-DRS 27) Stellung genommen. E-DRS 27 soll die bisherigen die Konzernlageberichterstattung betreffenden DRS 15, 5, 5-10 sowie 5-20 ersetzen.

Nach Auffassung des IDW geht E-DRS 27 an vielen Stellen über die geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung hinaus. Dies betrifft u.a. die vorgesehene Verpflichtung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen, über strategische Ziele und die zu ihrer Erreichung verfolgten Strategien zu berichten. Solche Regelungen könnten nur den Charakter von Empfehlungen haben. Die im Entwurf vorgesehene Verkürzung des Prognosehorizonts von grundsätzlich zwei Jahren auf grundsätzlich ein Jahr (gerechnet ab dem Konzernabschlussstichtag) könne vor dem Hintergrund, dass Unternehmen anderer (EU-/EWR-)Staaten gegenwärtig keiner Verpflichtung zu einer Prognoseberichterstattung mit einem Prognosehorizont von zwei Jahren unterliegen, aus Wettbewerbserwägungen nachvollzogen und akzeptiert werden.

Dessen ungeachtet setzt sich das IDW im Rahmen des gegenwärtigen europäischen Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der 4. und 7. EU-Richtlinie für eine Aufwertung des Lageberichts als Berichtsinstrument ein. Dabei sollte nach Ansicht des IDW diskutiert werden, ob eine Prognoseberichterstattung mit einem Horizont von grundsätzlich nur einem Jahr den Bedürfnissen der Berichtsadressaten noch gerecht wird. Dies gelte insbesondere im Falle kapitalmarktorientierter und hier speziell börsennotierter Mutterunternehmen, für deren (potenzielle) Anteilsinhaber prognostische Angaben einen hohen Stellenwert haben.

Sie können sich die Stellungnahme in voller Länge direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (94 KB).

4. Sitzung IFRS-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

19.04.2012

Der größte Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 4. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC am 27. April 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Neue arabische Übersetzung der IFRS-Stiftung

18.04.2012

Die IFRS-Stiftung hat die Veröffentlichung der Übersetzung des Trainingsmoduls zum Abschnitt 33 des IFRS für KMU 'Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen' in arabische Sprache bekanntgegeben.

Die Übersetzung steht Ihnen auf der IASB-Seite mit Materialien zum IFRS für KMU zur Verfügung.

XBRL-Arbeitsgruppe zur Anwendung der XBRL-Etiketten - IASB bittet um Teilnehmermeldungen

17.04.2012

Der IASB beabsichtigt, eine XBRL-Arbeitsgruppe zur Anwendung der XBRL-Etiketten der IFRS-Taxonomie 2012 einzurichten, und bittet um Meldungen in Bezug auf eine freiwillige Teilnahme.

Diese Arbeitsgruppe soll in Zusammenarbeit mit dem XBRL-Projekt zur Branchenpraxis detailliert die Anwendung der XBRL-Etiketten der IFRS-Taxonomie 2012 untersuchen.

Als Teilnehmer gesucht werden Ersteller von Abschlüssen von börsennotierten Unternehmen, die ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Es wird ausdrücklich um Bewerbungen aus allen Branchen und allen geografischen Regionen gebeten.

Unternehmen, die an der Arbeitsgruppe teilnehmen wollen, werden um Bewerbung bis zum 30. April 2012 gebeten. Als Arbeitsgruppenmitglieder angenommene Unternehmen werden bis zum 7. Mai 2012 informiert. Die erste Sitzung findet als Telefonkonferenz am 14. Mai 2012 statt.

Weitere Informationen und eine Verknüpfung für die Bewerbung als Teilnehmer finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

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