April

Aktuelles zum IFRS für Versicherungen März 2012

02.04.2012

Die Deloitte-Versicherungsexperten für IFRS haben eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen in Bezug auf den IFRS für Versicherungen erstellt.

In der IASB Sitzung am 20. März 2012 wurde - zunächst als Schulungsveranstaltung ohne verbindliche Beschlüsse - eine mögliche Nutzung des Other Comprehensive Income (OCI) im Zusammenhang mit Wertänderungen der Versicherungsverbindlichkeiten diskutiert. Ein solcher Ansatz soll einen etwaigen „Accounting mismatch“ durch Marktvolatilitäten minimieren. In der Sitzung gab es eine kontroverse Diskussion, ob sowohl Effekte aus der Änderung der Diskontsätze im OCI, als auch darüber hinaus weitergehende Änderungen der Cash flows zu erfassen sind. Im Weiteren sollen Sachverhalte für die Nutzung des OCI spezifiziert und Bewertungseinheiten wie z.B. Vertragsniveaus oder Portfolien für die Ermittlung des OCI festgelegt werden. Auch wenn keine formale Entscheidung getroffen wurde, so zeigt sich nur eine geringe Unterstützung für die OCI Lösung. Das betrifft auch den Loss Recognition Test im Zusammenhang mit der OCI Lösung.

Die Thematik soll erneut auf der Tagesordnung des gemeinsamen IASB und FASB Treffens im April 2012 stehen.

In der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 21. März 2012 wurden die folgenden Themen behandelt:

  • Bewertungseinheiten: Definition eines Portfolios für die Bewertung
  • Disaggregation und Darstellung von  Investmentkomponenten aus Versicherungsverträgen

Bewertungseinheiten

Der IASB hat vorläufig entschieden, dass die Bewertungseinheit für die Bewertung der Residual Margin, der Risk Margin und für die Durchführung des Onerous Test (Überprüfung, ob Versicherungsverträge verlustbringend sind) das Portfolio sein soll.

Das Portfolio wird eine portfolioübergreifende Diversifikationsanpassung (soweit vorhanden) enthalten. Dies ist die abschließende Anpassung in der Gleichung zur Berechnung der Residual Margin:

+ Zahlungseingänge
- Zahlungsausgänge
- Risikoanpassung auf Portfolioebene
+ Diversifikationsanpassung
= Residual Margin

Ein Portfolio von Versicherungsverträgen soll folgendermaßen definiert sein:

  • Ähnliche Risiken
  • Ähnliches Pricing aufgrund der übernommenen Risiken
  • Zusammen geführt in einem Pool („managed together“)

Die Bewertungseinheit zur Auflösung (Verteilung) der Residual Margin wurde nicht festgelegt. Allerdings wurde bestätigt, dass die Residual Margin systematisch über die (Rest-Deckungsperiode entsprechend der Erbringung der Leistung („release of services“) aufgelöst wird.

Dagegen hat das FASB vorläufig entschieden, dass die Bewertungseinheit für die Bewertung der Kompositmarge und für die Durchführung des Onerous Test das Portfolio sein soll, welches wie folgt definiert sein soll:

  • Ähnliche Risiken
  • Zusammen geführt in einem Pool („managed together“)
  • Ähnliches Pricing aufgrund der übernommenen Risiken
  • Ähnliche Duration und ähnlich erwartete Auflösung der Kompositmarge

Diese vorläufigen Entscheidungen führen zu einer Nicht-Konvergenz zwischen IASB und FASB, auch wenn sich keine signifikant großen Unterschiede aufzeigen.

Disaggregation von Investmentkomponenten

Das Thema wurde bereits in der Mai-Sitzung 2011 diskutiert und seinerzeit hat man sich vorläufig für eine Entflechtung („Unbundling“) von besonderen „account balances“ entschieden. Anstelle der Entflechtung tritt nunmehr die Disaggregation mit einem eigenen Ausweis (Präsentation) der Investmentkomponente, während Ansatz und Bewertung weiterhin mit dem Versicherungsvertrag erfolgen. Weiterhin hat das IASB entschieden, dass die Investmentkomponente abgetrennt von der Gesamtprämie in der Erfolgsrechnung gezeigt wird. Das FASB plant eine Folgeveranstaltung vor einer weiteren Entscheidung.

Beide Boards sind übereingekommen, dass ein separater Ausweis in der Bilanz zugunsten einer entsprechenden Angabe im Anhang entfallen kann.

Das nächste gemeinsame Treffen von IASB und FASB findet in der dritten Aprilwoche statt. Wir erwarten, dass sich die Veröffentlichung des nächsten offiziellen Dokuments (reexposure draft) bis in das dritte oder vierte Quartal 2012 verzögern wird.

Die Ergebnisse der Sitzung finden Sie in detaillierter Ausführung auch in der englischsprachigen Präsentation aus dem Deloitte Webcast: „Aggregating contracts and disaggregating deposit components“. Allgemeine Informationen zum IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen finden Sie hier.

DRSC-Jahresbericht 2011

02.04.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat seinen Jahresbericht für 2011 vorgelegt.

In seinem Jahresbericht gibt das DRSC einen umfassenden Einblick in die nationale und internationale Arbeit seiner Gremien und dokumentiert darüber hinaus die Neustrukturierung des Vereins, der nun durch zwei neue Gremien - einen IFRS- und einen HGB-Fachausschuss - seine Arbeit ausführt. In einer gemeinsamen Sitzung im Dezember 2011 haben die bisherigen Gremien Duetscher Standardiesierungrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) die laufenden Aktivitäten des DRSC an die neuen Fachausschüsse übergeben.

Sie können sich den Jahresbeicht 2011 direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (4,73 MB).

Neue Ausgabe des IFRS-für-KMU-Leitfadens des IASB

02.04.2012

Der IASB hat eine neue Ausgabe seines Leitfadens für den IFRS für KMU herausgegeben.

Auf acht Seiten wird darin in allgemein verständlicher Sprache der IFRS für KMU für für Kreditgeber und andere interessierte Parteien erläutert, die sich auf nach dem Standard erstellte Abschlüsse verlassen. Unter anderem ist in dem Leitfaden auch ein Überblick enthalten, in welchen Ländern die Anwendung des IFRS für KMU überhaupt gestattet ist bzw. wo dies künftig vermutlich der Fall sein wird. Sie können sich den Leitfaden kostenfrei von der Internetseite des IASB herunterladen (in englischer Sprache, 97 KB, Stand März 2012).

4. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

02.04.2012

Die Agenda für die 4. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 27. April 2012 ist verfügbar.

Die Agenda sowie weitere Informationen wie beispielsweise Verknüpfungen für die Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

2. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

02.04.2012

Die Agenda für die 2. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 19. und 20. April 2012 steht bereit.

Zugang zur Agenda sowie zu weiteren Informationen, unter anderem der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter, haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Aussage der FASB-Vorsitzenden vor Unterausschuss des US-Repräsentantenhauses

02.04.2012

Am 28. März 2012 sagte die Vorsitzende des Financial Accounting Standards Boards, Leslie Seidman, vor dem Unterausschuss für Kapitalmärkte und staatliche gestützte Unternehmen des US-amerikanischen Repräsentantenhauses aus. Im Rahmen ihrer Aussage deckte Seidman eine große Bandbreite an Themen ab und umriss dabei auch die möglichen Abschlusszeitpunkte einer Reihe gemeinsam von IASB und FASB verfolgter Projekte.

Seidman fasste die Rolle, Mission und Beaufsichtigung des FASB zusammen, umschrieb den Konsultationsprozess mit seinen einzelnen Schritten und umriss unlängst abgeschlossene und noch laufende Projekte des FASB.

Bei der Erörterung der vier Kernkonvergenzprojekte von IASB und FASB sagte Seidman Folgendes:

  • Erlöserfassung - auf Grundlage des derzeitigen Plans erwartet Seidman die Herausgabe eines vereinheitlichten neuen Standards im ersten Quartal 2013 (in Abhängigkeit von den Rückmeldungen der Adressaten)
  • Leasingverhältnisse - Seidman führte Bedenken der Adressaten hinsichtlich der Auswirkungen des vorgeschlagenen Nutzungsrechtemodells auf die Gewinn- und Verlustrechnung ins Feld, erwähnte zusätzliche Erkundungsmaßnahmen, die auf verschiedenen Gebieten unternommen würden, und äußerte die Erwartung eines endgültigen Standards Mitte 2013
  • Finanzinstrumente - Seidman ging auf die verschiedenen Teilabschnitte dieses Projekts und Unterschiede in den Sichtweisen von FASB und IASB ein und erörterte das FASB-Projekt zu Rückkaufvereinbarungen
  • Versicherungen - Seidman meinte, dass FASB und IASB im Projekt zu Versicherungsverträgen unterschiedlich weit fortgeschritten seien, da der FASB noch keinen Standardentwurf herausgegeben habe (der für die zweite Jahreshälfte 2012 erwartet wird).

Seidman ging auch auf den allgemeineren Aufruf zur Konvergenz, die Bilanzierung durch nicht börsennotierte Unternehmen, die nicht-gewinnorientierte Bilanzierung, die Kodifizierung des FASB, XBRL sowie das gemeinsam mit EFRAG verfolgte Projekt zur Entwicklung eines Angaberahmenkonzepts ein, mit dem Bedenken seitens der Adressaten über überbordende Angaben bzw. häufiger: die Unwirksamkeit von Angaben adressiert werden sollen.

Die englischsprachige Aussage von Seidman können Sie auf der Internetseite des FASB einsehen.

Ergebnisse des 6. regionalen IFRS-Politikforums

02.04.2012

Zum sechsten regionalen IFRS-Politikforum, das am 26. und 27. März 2012 im malaysischen Kuala Lumpur ausgerichtet wurde, ist ein Kommuniqué herausgegeben worden.

Der malaysische Accounting Standards Board (MASB) richtete das Forum aus, das als eine der wichtigsten Plattformen für die Adressaten, einschließlich Regulatoren, in der Region Asien-Ozeanien angelegt ist, um IFRS-bezogene politische Sachverhalte zu erörtern.

Es nahmen Vertreter aus 22 Rechtskreisen teil - Australien, Brasilien, Brunei Darussalam, China, Dubai, Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Japan, Kanada, Korea, Macao, Malaysia, Nepal, Neuseeland, Pakistan, Singapur, Südafrika, Syrien, Thailand und Vietnam. Hans Hoogervorst (IASB-Vorsitzender), Ian Mackintosh (stellvertretender IASB-Vorsitzender), Jeffrey Lucy (Treuhänder der IFRS-Stiftung), Charles Macek (stellvertretender Vorsitzender des IFRS-Beirats) und drei weitere IASB-Mitglieder nahmen ebenfalls an dem Forum teil.

In seiner Eröffnungsansprache sagte der Vorsitzende der malaysischen Wertpapieraufsicht, Tan Sri Zarinah Anwar, dass die Verfügbarkeit von Ressourcen die wesentliche Herausforderung bei der Umsetzung darstelle und eine regionale und internationale Zusammenarbeit erfordere, um Experten und finanzielle Mittel bereitzustellen, Kapazitäten aufzubauen und die Aus- und Weiterbildung zu verbessern. Die Einrichtung der Gruppe der Standardsetzer der Region Asien-Ozeanien (Asian-Oceanian Standard-Setters Group, AOSSG) stelle einen Markstein bei der Erreichung einer engeren regionalen Zusammenarbeit dar. Es sei nunmehr auch sachgerecht, dass der IASB das Thema islamische Finanzierung in sein Arbeitsprogramm aufnehme und sicherstelle, dass die Entwicklung und Einführung der IFRS die Bedürfnisse in diesem Sektor berücksichtige.

Im Kommuniqué findet sich zudem eine Erörterung folgender Punkte:

  • eine erneute Bestärkung der Verpflichtung auf Übernahme der IFRS, wobei anerkannt wird, dass einige Rechtskreise dies über einen Konvergenzprozess zu erreichen suchen. Es wird zudem festgehalten, dass eine vollständige globale und regionale Übernahme Zeit brauche, vor allem weil Adressaten versuchten, mit der hohen Änderungsgeschwindigkeit der IFRS Schritt zu halten
  • eine ausdrückliche Anerkennung für die Bemühungen des IASB bei der Durchführung einer gewissenhaften und umfassenden Konsultation zu seinem künftigen Arbeitsprogramm
  • die Teilnehmer verständigten sich darauf, dass Regulatoren beim Hinarbeiten auf einen Satz weltweit akzeptierter Bilanzierungsstandards nicht nur gemeinsam mit dem IASB, sondern auch mit den nationalen und regionalen Standardsetzern zusammenarbeiten müssten, um lokale Gepflogenheiten besser an diese internationalen Standards anzugleichen und die Vorschriften der Standards in den heimischen Rechtsrahmen zu integrieren
  • man konzedierte zudem, dass die Standards einheitlich übernommen, umgesetzt, geprüft und durchgesetzt werden müssten, damit die IFRS weltweit akzeptiert würden.

Die nächste Sitzung des regionalen IFRS-Politikforums soll 2013 in Hongkong stattfinden.

Das englischsprachige Kommuniqué erreichen Sie über die Internetseite des MASB.

Besondere Grundsätze bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (IDW PS 320 n.F.) verabschiedet

02.04.2012

Der Hauptfachausschuss des Instit hat den 'IDW Prüfungsstandard: Besondere Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilbereichsprüfern) (IDW PS 320 n.F.)' verabschiedet.

Dieser IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen von Konzernabschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2011 beginnen. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Der IDW PS 320 n.F. wird in Heft 4/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2012 veröffentlicht werden.

IDW PS 261 n.F. zur Festellung und Beurteilung von Fehlerrisiken verabschiedet

02.04.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den 'IDW Prüfungsstandard: Feststellung und Beurteilung von Fehlerrisiken und Reaktionen des Abschlussprüfers auf die beurteilten Fehlerrisiken (IDW PS 261 n.F.)' verabschiedet

Aus der Neufassung ergeben sich redaktionelle Folgeänderungen im IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und im IDW Prüfungsstandard: Grundsätze der Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsorgan (IDW PS 470).

Der IDW PS 261 n.F. wird in Heft 4/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 2/2012 veröffentlicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

IDW-Stellungnahme zu den IESBA-Vorschlägen zur Änderung des Berufskodex

02.04.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) zu dessen Vorschlägen zur Änderung des Ethischen Kodex für Angehörige des Berufsstands in Bezug auf Interessenkonflikte zur Verfügung.

Der IESBA hatte den Entwurf im Dezember 2011 herausgegeben. Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die unterschiedlichen Auswirkungen von Interessenkonflikten hin. Das Schreiben zeigt Verbesserungsbedarf des Kodex im Hinblick auf die Aufgriffsgrenzen für die Erfassung von Interessenkonflikten und die Eignung der vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen auf. Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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