August

Begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet

31.08.2012

Der Governance- und Nominierungsausschuss der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass die begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Änderungsvorschläge und ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet wird. EFRAG und die großen europäischen Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien konnten sich insbesondere in Bezug auf ihre jeweilige Rolle nicht einigen.

Als Ergebnis der Überarbeitung der Struktur von EFRAG von 2008, die zu einer Stärkung des europäischen Einflusses auf die internationale Standardsetzung führen sollte, war eine begrenzte Überprüfung der Führungsstruktur von EFRAG Anfang des Jahres angestoßen worden. Einer der Kernpunkte der der Überprüfung war die Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern in Europa, sowohl den Standardsetzern der kleinen Länder als auch der Standardsetzern aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, die gegenüber dem IASB auch mit eigener Stimme auftreten.

Da die Überprüfung von Anfang an als eine begrenzte Überprüfung angelegt war, waren die großen nationalen Standardsetzer der Meinung, dass viele wichtige Fragen nicht gestellt wurden. Außerdem bestanden Befürchtungen, dass angedachte Reformen (wie beispielsweise die stärkere Gewichtung der Stimmen der kleineren nationalen Standardsetzer) dazu genutzt werden sollten, die Macht der großen nationalen Standardsetzer zugunsten von EFRAG zu beschneiden.

Da sich nach mehreren Gesprächsrunden zwischen den großen nationalen Standardsetzern und EFRAG nicht abzeichnete, dass man sich bis zur geplanten Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments werde einigen können, hat man sich jetzt entschlossen, die begrenzte Überprüfung ergebnislos zugunsten einer umfassenden Überprüfung, die 2013 angestoßen werden soll, ad acta zu legen.

Die heute von EFRAG in diesem Zusammenhang veröffentlichte Erklärung können Sie direkt auf der Internetseite von EFRAG einsehen.

8. und 9. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

31.08.2012

Die 8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses fand gestern und heute in Berlin statt. Ein Mitschnitt der Sitzung steht bereits zur Verfügung. Außerdem wurde die Tagesordnung für die 9. Sitzung, die am 20. und 21. September 2012 stattfinden wird, bekanntgegeben.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 8. Sitzung des IFRS-Fachausschusses können direkt auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

Die Tagesordnung für die 9. Sitzung des Ausschusses sowie weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie hier.

Südafrika geht eigenen Weg bei der Erleichterung der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen

31.08.2012

In einem Schritt, der die Belastung der Kleinstunternehmen durch Rechnungslegungsauflagen verringern soll, hat das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) Leitlinien entwickelt, wie der IFRS für KMU auf Kleinstunternehmen anzuwenden ist.

Mit den Leitlinien werden keine Änderungen am IFRS für KMU vorgenommen und keine Abschnitte weggelassen, die nicht auf ein typisches Kleinstunternehmen anzuwenden sind. Die neuen Leitlinien sind vielmehr in der Form eines einfach zu handhabenden Satzes von elektronischen Hilfsmitteln abgefasst, die eine Anwendercheckliste, Anwendungsleitlinien mit praktischen Beispielen, einen Musterabschluss ud eine Angabencheckliste umfassen.

Südafrika war das erste Land der Welt, dass den IFRS für KMU noch im Entwurfsstadium als südafrikanischen Rechnungslegungsstandards übernahm, als er 2007 vom IASB herausgegeben wurde. Mit der vorzeitigen Übernahme des Standards sollte eine sofortige Erleichterung für kleine und mittelgroße Unternehmen erreicht werden. Die jetzt neu veröffentlichten Leitlinien sollen die Erstellung von Abschlüsse für Kleinstunternehmen noch weiter vereinfachen und die damit verbundenen Kosten weiter reduzieren.

Erst jüngst hatte der Stab des IASB bekanntgegeben, dass er gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) Leitlinien für Kleinstunternehmen entwickeln will, die den IFRS für KMU anwenden. Der Stab des IASB wird dabei den IFRS für KMU analysieren, um zu eruieren, welche der darin enthaltenen Vorschriften für die meisten Kleinstunternehmen notwendig sind. Auf Grundlage dieser Vorschriften werden dann Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU entwickelt, wobei die Prinzipien für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen unverändert bleiben. Dies soll zu einem eigenständigen Dokument führen, das aber Querverweise auf den IFRS für KMU für Sachverhalte enthält, die in dem neuen Leitfaden nicht behandelt werden.

Die Reduzierung der Belastung von Kleinstunternehmen durch Rechnungslegungsvorschriften ist international ein bedeutendes Thema unabhängig davon, ob die Anwendung des IFRS für KMU durch diese Unternehmen vorgeschrieben, gestattet oder verboten ist. Im Dezember 2011 hatte das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Mitgliedstaaten zu gestatten, die Art und Weise radikal zu vereinfachen, wie Kleinstunternehmen ihre Abschlüsse erstellen. Dies hatte zuletzt Im August 2012 in Deutschland zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) geführt. Im März 2012 war die Bilanzierung durch Klein- oder Kleinstunternehmen in verschiedenen Rechtskreisen Gegenstand bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in Kuala Lumpur, wo ein Bericht zu einer Studie zum Rechnungslegungsrahmenkonzept für diese Unternehmen, die vom koreanischen Standardsetzer durchgeführt worden war, erörtert wurde.

Weiterführende Informationen:

Nächste Sitzung des EFRAG-Aufsichtsrats

31.08.2012

Der Aufsichtsrat von EFRAG (Supervisory Board, SB) wird das nächste Mal am 18. September 2012 in Brüssel tagen.

Die Sitzung ist öffentlich; eine Anmeldung als Beobachter ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG möglich. Dort finden Sie auch die Tagesordnung für die Sitzung.

FASB ändert Entscheidung in Bezug auf die Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Investmentgesellschaften

30.08.2012

Auf seiner Sitzung am 29. August 2012 hat der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) seine Haltung zu einer kürzlich gemeinsam mit dem IASB getroffenen Entscheidung geändert. Dabei geht es um die Bewertungsvorschriften in Bezug auf Beteiligungen einer Investmentgesellschaft an anderen Investmentgesellschaften.

Der FASB entschied, dass er nicht vorschreiben will, dass eine Investmentgesellschaft ihre Beteiligung an einer anderen Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren hat. Stattdessen sollen gar keine Vorschriften für die Bewertung solcher Beteiligungen erlassen werden, und es soll Investmentunternehmen gestattet sein, mit der derzeit in der Branche ausgeübten Praxis fortzufahren. Obwohl diese Entscheidung eine Abweichung von der jüngst mit dem IASB gemeinsam getroffenen Entscheidung darstellt, betont der FASB, dass (1) die Abschlusadressaten keine Probleme mit der derzeit ausgeübten Praxis hätten und (2) sich in seinem Projekt zur Anwendung von vermögenswert- oder unternehmensbezogenen Leitlinien auf nicht-finanzielle Vermögenswerte, die durch ein Unternehmen gehalten werden, weitere Einblicke ergeben könnten, wie dieser Sachverhalt adressiert werden soll.

Die entsprechende Entscheidung ist im englischsprachigen Action Alert auf der Internetseite des FASB dokumentiert.

Nächste TEG-Sitzung

30.08.2012

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird das nächste Mal am 5., 6. und 7. September tagen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen (Anmeldung). Die Tagesordnung der Sitzung finden Sie hier (in englischer Sprache, Verknüpfung auf die Internetseite von EFRAG).

Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

30.08.2012

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, angesichts der Veröffentlichung zweier Übernahmeempfehlungen aktualisiert.

Am 29. August 2012 hat EFRAG Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die IASB-Verlautbarungen Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011 und Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) ausgesprochen.

Sie können sich den Status des Übernahmeprozesses vom 30. August 2012 hier herunterladen. Wir pflegen auf IAS Plus auch ein Archiv mit älteren Versionen des EFRAG-Berichts zum Status des Übernahmeprozesses.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Kachel, die stets auf den aktuellen Stand der Übernahme der IFRS in Europa verknüpft.

Telefonkonferenz des HGB-Fachausschusses zu Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften

30.08.2012

In einer Telefonkonferenz am 29. August 2012 befasste sich der HGB-Fachausschuss des DRSC mit dem Entwurf des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG), das der der Umsetzung der Vorgaben der Micro-Richtlinie (2012/6/EU) in nationales Recht dient. Der Entwurf war Anfang August 2012 vorgestellt worden, und der HGB-Fachausschuss setzte sich mit ihm in Form einer Telefonkonferenz auseinander, da die Frist für die Einreichung zeitlich vor der nächsten Präsenzsitzung des Ausschusses lag.

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite eine Aufzeichnung der Telefonkonferenz zur Verfügung.

Im Rahmen desselben Gesprächs wurde auch der E-DRS 27 Konzernlagebericht weiter besprochen. Auch hierzu steht eine (separate) Aufzeichung zur Verfügung.

Zugang zu beiden Mitschnitten haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

5. Sitzung HGB-Fachausschusses des DRSC - Sitzungspapiere

30.08.2012

Ein Teil der Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der 5. Sitzung des HGB-Fachausschusses am 13. und 14. September 2012 steht jetzt zur Verfügung.

Sie können sich die Papiere direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Das DRSC weist darauf hin, dass die Unterlagen zu TOP 2 E-DRS 27 Konzernlagebericht und TOP 5 erst kurz vor der Sitzung zur Verfügung stehen werden.

EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 und den Änderungen an IFRS 10, 11 und 12

29.08.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der EU-Kommission Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die IASB-Verlautbarungen 'Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011' und 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' ausgesprochen und entsprechende Auswirkungsanalysen erarbeitet.

In der Gesamtbeurteilung der Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009–2011 kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die Änderungen den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in Europa entsprechen und dass der Nutzen aus der Anwendung die Kosten überwiegt.

Aus den gleichen Gründen spricht sich EFRAG auch für eine Übernahme der IASB-Verlautbarung Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) aus. Da EFRAG bereits in der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 10 der Kommission empfohlen hat, den verpflichtenden Anwendungszeitpunkt von IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27(2011) und IAS 28(2011) vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben (wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll) und der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Kommission dem bereits zugestimmt hat, empfiehlt EFRAG auch im Fall der Änderungen an diesen Standards den verpflichtenden Zeitpunkt der Anwendung entsprechend zu verschieben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

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