Begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet

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31.08.2012

Der Governance- und Nominierungsausschuss der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bekanntgegeben, dass die begrenzte Überprüfung der Governance von EFRAG ohne Änderungsvorschläge und ohne Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments beendet wird. EFRAG und die großen europäischen Standardsetzer aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien konnten sich insbesondere in Bezug auf ihre jeweilige Rolle nicht einigen.

Als Ergebnis der Überarbeitung der Struktur von EFRAG von 2008, die zu einer Stärkung des europäischen Einflusses auf die internationale Standardsetzung führen sollte, war eine begrenzte Überprüfung der Führungsstruktur von EFRAG Anfang des Jahres angestoßen worden. Einer der Kernpunkte der der Überprüfung war die Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern in Europa, sowohl den Standardsetzern der kleinen Länder als auch der Standardsetzern aus Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien, die gegenüber dem IASB auch mit eigener Stimme auftreten.

Da die Überprüfung von Anfang an als eine begrenzte Überprüfung angelegt war, waren die großen nationalen Standardsetzer der Meinung, dass viele wichtige Fragen nicht gestellt wurden. Außerdem bestanden Befürchtungen, dass angedachte Reformen (wie beispielsweise die stärkere Gewichtung der Stimmen der kleineren nationalen Standardsetzer) dazu genutzt werden sollten, die Macht der großen nationalen Standardsetzer zugunsten von EFRAG zu beschneiden.

Da sich nach mehreren Gesprächsrunden zwischen den großen nationalen Standardsetzern und EFRAG nicht abzeichnete, dass man sich bis zur geplanten Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments werde einigen können, hat man sich jetzt entschlossen, die begrenzte Überprüfung ergebnislos zugunsten einer umfassenden Überprüfung, die 2013 angestoßen werden soll, ad acta zu legen.

Die heute von EFRAG in diesem Zusammenhang veröffentlichte Erklärung können Sie direkt auf der Internetseite von EFRAG einsehen.

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