EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

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24.08.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht, die der IASB im Juni 2012 herausgegeben hat. EFRAG ist der Meinung, dass es nützlich sein könnte, die Überprüfung in zwei Phasen durchzuführen: (1) eine allgemeine Überprüfung der Zielsetzung des Standards und Erwägung der Vorschriften vor dem Hintergrund der betroffenen Unternehmen sowie Untersuchung des Zusammenhangs mit den vollen IFRS und nachfolgend (2) eine genauere Untersuchung, wie Änderungen an den vollen IFRS im IFRS für KMU widergespiegelt werden können. Da dieser Ansatz jedoch nicht gewählt wurde, ergaben sich viele Fragen für EFRAG, und die Beratungsgruppe ist bei grundlegenden Fragen geteilter Meinung.

Zum einen war EFRAG geteilter Meinung bei dem Gewicht, das den einzelnen Faktoren zugemessen werden sollte (beispielsweise Stabilität, Änderungen der Bedürfnisse der Anwender und Gleichklang mit den vollen IFRS), wenn Änderungen am IFRS für KMU vorgenommen werden.

  • Sichtweise 1: Der IFRS für KMU sollte nur geändert werden, wenn im Rahmen der umfassenden Überprüfung Probleme festgestellt werden oder andere Hinweise vorliegen, dass der Standard nicht sachgerecht funktioniert.
  • Sichtweise 2: Alle verfügbaren und relevanten Informationen sollten bei Änderung des IFRS für KMU berücksichtigt werden, beispielsweise identifizierte Probleme und Änderungen an den vollen IFRS.
  • Sichtweise 3: Die meisten Änderungen an den vollen IFRS in Bezug auf Bewertung und Ansatz sollten im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen auch im IFRS für KMU nachvollzogen werden.

Zum anderen war EFRAG geteilter Meinung hinsichtlich der Aufnahme von Optionen in den IFRS für KMU, die Unternehmen gestatten würden, Bilanzierungsmethoden anzuwenden, die zu Ergebnissen führen, die den vollen IFRS eher gleichen.

  • Sichtweise A: Optionen würden zu einer Erhöhung der Kosten und der Komplexität des Standards führen, und die resultierenden Abschlüsse wären weniger vergleichbar.
  • Sichtweise B: Der IFRS für KMU sollte die gleichen Optionen für Unternehmen beinhalten, die nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind, wie für diejenigen, die es sind, auch wenn sie auf eine vereinfachte Weise formuliert werden könnten.

Der Entwurf der Stellungnahme enthält auch einen 39 Seiten umfassenden Anhang, der Fragen für Anwender in Bezug auf die verschiedenen Sichtweisen enthält.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 12. November 2012 erbeten.

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