EFRAG-Übernahmeempfehlungen zu den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 und den Änderungen an IFRS 10, 11 und 12

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29.08.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber der EU-Kommission Übernahmeempfehlungen in Bezug auf die IASB-Verlautbarungen 'Jährliche Verbesserungen Zyklus 2009–2011' und 'Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12)' ausgesprochen und entsprechende Auswirkungsanalysen erarbeitet.

In der Gesamtbeurteilung der Jährlichen Verbesserungen Zyklus 2009–2011 kommt EFRAG zu dem Schluss, dass die Änderungen den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in Europa entsprechen und dass der Nutzen aus der Anwendung die Kosten überwiegt.

Aus den gleichen Gründen spricht sich EFRAG auch für eine Übernahme der IASB-Verlautbarung Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinen (Änderungen an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) aus. Da EFRAG bereits in der Übernahmeempfehlung in Bezug auf IFRS 10 der Kommission empfohlen hat, den verpflichtenden Anwendungszeitpunkt von IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27(2011) und IAS 28(2011) vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2014 zu verschieben (wobei vorzeitige Anwendung gestattet sein soll) und der Regelungsausschuss für Rechnungslegung der Kommission dem bereits zugestimmt hat, empfiehlt EFRAG auch im Fall der Änderungen an diesen Standards den verpflichtenden Zeitpunkt der Anwendung entsprechend zu verschieben.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

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