ESMA veröffentlicht Zusammenfassung der Stellungnahmen zum Diskussionspapier zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung

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17.08.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Zusammenfassung der Stellungnahmen herausgegeben, die zu ihrem Diskussionspapier zum Aspekt der Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung eingegangen sind. Ein wesentliches Ergebnis der Konsultation ist, dass es einen möglichen Bedarf für zusätzliche Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit gibt, dass dieser Sachverhalt aber vom IASB adressiert werden sollte und nicht von ESMA.

Im November 2011 hat ESMA ein Konsultationspapier veröffentlicht, um Stellungnahmen von interessierten Kreisen hinsichtlich ihres Verständnisses der verschiedenen Aspekte der Wesentlichkeit einzuholen, um zu einer einheitlichen Anwendung bei diesem wichtigen Konzept in der Rechnungslegung beizutragen. ESMA machte alle eingegangenen Stellungnhamen im April 2012 öffentlich zugänglich und hat diese nun in einer Zusammenfassung konsolidiert.

Die wichtigsten Ergebnisse der Konsultation sind die folgenden:

  • Die Mehrheit aller Stellungnehmenden ist der Meinung, dass das Konzept der Wesentlichkeit allgemein gut verstanden wird, dass es aber Abweichungen bei dessen Anwendung gibt.
  • Abweichungen bei der Anwendung werden auf Ermessensentscheidungen der Unternehmensführung, unterschiedliche Perspektiven der einzelnen Interessensgruppen und allgemeine Schwierigkeiten der Anwendung des Konzepts auf bestimmte Sachverhalte zurückgeführt.
  • Viele Stellungnehmende sind der Meinung, dass die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Angaben dabei helfen könnte, das Problem der Verschleierung der eigentlichen Berichterstattung über die finanzielle Lage und Leistung eines Unternehmens durch übermäßige Angaben zu lösen.
  • Die Mehrheit der Stellungnehmenden war der Ansicht, dass die Prinzipien, die bei der Einschätzung von Wesentlichkeit angewendet werden, im Zusammenhang mit Zwischenabschlüssen und Jahresabschlüssen dieselben sein sollten.
  • Die Stellungnehmenden machten sehr deutlich, dass der IASB sich des Sachverhalts annehmen sollte, wenn es einen Bedarf nach weiteren Leitlinien zur Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit geben sollte.

Die vollständige Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite von ESMA zur Verfügung.

ESMA hat sich entschieden, eine öffentliche Gesprächsrunde zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung anzubieten, bei der einige der Sachverhalte aus dem Konsultationspapier weiter erörtert werden sollen. Die Gesprächsrunde soll am 1. Oktober 2012 in Paris stattfinden. Weitere Informationen finden Sie in der Ankündigung auf der Internetseite von ESMA.

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