FASB ändert Entscheidung in Bezug auf die Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Investmentgesellschaften

  • FASB Image

30.08.2012

Auf seiner Sitzung am 29. August 2012 hat der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) seine Haltung zu einer kürzlich gemeinsam mit dem IASB getroffenen Entscheidung geändert. Dabei geht es um die Bewertungsvorschriften in Bezug auf Beteiligungen einer Investmentgesellschaft an anderen Investmentgesellschaften.

Der FASB entschied, dass er nicht vorschreiben will, dass eine Investmentgesellschaft ihre Beteiligung an einer anderen Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren hat. Stattdessen sollen gar keine Vorschriften für die Bewertung solcher Beteiligungen erlassen werden, und es soll Investmentunternehmen gestattet sein, mit der derzeit in der Branche ausgeübten Praxis fortzufahren. Obwohl diese Entscheidung eine Abweichung von der jüngst mit dem IASB gemeinsam getroffenen Entscheidung darstellt, betont der FASB, dass (1) die Abschlusadressaten keine Probleme mit der derzeit ausgeübten Praxis hätten und (2) sich in seinem Projekt zur Anwendung von vermögenswert- oder unternehmensbezogenen Leitlinien auf nicht-finanzielle Vermögenswerte, die durch ein Unternehmen gehalten werden, weitere Einblicke ergeben könnten, wie dieser Sachverhalt adressiert werden soll.

Die entsprechende Entscheidung ist im englischsprachigen Action Alert auf der Internetseite des FASB dokumentiert.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.