FASB bittet um Stellungnahmen zu einem Rahmenkonzept für nicht börsennotierte Unternehmen

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01.08.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Stabpapier herausgegeben, in dem ein Ansatz umrissen wird, der hilft, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen Änderungen an den US-GAAP für nicht börsennotierte Unternehmen vorgenommen werden sollen.

In dem Papier mit dem Titel "Rahmenkozept für die Entscheidungsfindung in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen: Ein Rahmenkonzept für die Beurteilung von Finanzberichterstattungsleitlinien für nicht börsennotierte Unternehmen" empfiehlt der FASB Kriterien für die Bestimmung, wann es angemessen ist, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die Zwecke nicht börsennotierter Unternehmen anzupassen. Die Zielsetzung des Entscheidungsrahmenkonzepts sind, (1) dem FASB und dem neuen Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zu helfen, die Bedürfnisse der Adressaten von nicht börsennotierten Unternehmen zu identifizieren, und (2) Möglichkeiten zu eröffnen, die Komplexität und die Kosten zu reduzieren, die mit der Erstellung von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen nach US-GAAP verbunden sind.

Bevor es umgesetzt wird, muss das vorgeschlagene Entscheidungsrahmenkonzept vom FASB und vom PCC verabschiedet werden. Wie im Mai 2012 berichtet wurde der PCC von der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) eingerichtet, um den Prozess der Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen zu verbessern, die US-GAAP anwenden. In Zusammenarbeit mit dem FASB und unter Berücksichtigung des Rahmenkonzepts wird der PCC bestimmen, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Der PCC wird vorgeschlagene Änderungen identifizieren und erörtern und dann darüber abstimmen. Die Änderungen müssen dann vom FASB verabschiedet und zwecks öffentlicher STellungnahme herausgegeben werden, bevor sie Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften werden können.

Die Empfehlungen, die in der Einladung zur Stellungnahme enthalten sind, spiegeln wider, was diverse Interessensgruppen hinsichtlich ihrer Erfahrungen bei der Anwendung, Erstellung, Prüfung und Zusammenstellung von Abschlüssen von nicht-börsennotierten Unternehmen kommuniziert haben. Der Stab hat sechs bedeutende Faktoren identifiziert, die Erwägungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen charakterisieren: Art und Anzahl der Abschlussadressaten, Zugang zum Management, Investmentstrategien, Eigentümerschaft und Kapitalstruktur, Rechnungslegungsressourcen sowie Zugang zu Kenntnissen im Hinblick auf neue Rechnungslegungvorschriften.

In der Einladung zur Stellungnahme werden auch Fragen zu fünf Bereichen gestellt, in denen die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen voneinander abweichen könnten: Ansatz und Bewertung, Angaben, Darstellung, Daten des Inkrafttretens sowie Übergangsmethoden.

Der Board wird die Themen in der Einladung zur Stellungnahme nicht erörtern, bis Stellungnahmen der Interessensgruppen zu den vorläufigen Empfehlungen eingegangen sind und alle Mitglieder des PCC berufen wurden. Der FASB und der PCC werden dann gemeinsam vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kriterien erarbeiten, die in das Rahmenkonzept aufgenommen werden sollen.

Um Rückmeldungen zu der Einladung zur Stellungnahme des FASB wird bis zum 31. Oktober 2012 gebeten.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB bietet weiterführende Informationen und Zugang zur Einladung zur Stellungnahme.

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