IDW-Entwurf zur Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen

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21.08.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite den 'Entwurf einer Neufassung des IDW Prüfungsstandards: Verwertung der Arbeit eines für den Abschlussprüfer tätigen Sachverständigen (IDW EPS 322 n.F.)' zur Verfügung, der im Juli 2012 vom Hauptfachausschuss verabschiedet wurde.

Eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Fassung des IDW PS 322 besteht darin, dass sich der Anwendungsbereich des Entwurfs ausschließlich auf die Verwertung der Arbeit eines vom Abschlussprüfer eingesetzten Sachverständigen bezieht. Die Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter wird demgegenüber künftig in IDW Prüfungsstandard: Prüfungsnachweise im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 300) behandelt.

Folgende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IDW zur Verfügung:

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