IDW-Stellungnahme zum Standardentwurf des IPSASB zur Lageberichterstattung im öffentlichen Sektor
01.08.2012
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) zu dessen Standardentwurf zur Lageberichterstattung zu Verfügung. Das IDW ist der Meinung, dass Lageberichte auch zukunftsgerichtete Informationen enthalten müssen.
Der IPSASB hatte den Standardentwurf ED 47 Lageberichterstattung Anfang April 2012 herausgegeben. Der Entwurf enthielt auch eine abweichende Meinung, da der IPSASB insgesamt beschlossen hatte, dass zukunftsgerichtete Informationen nicht im Lagebericht enthalten sein müssen, was nicht alle Mitglieder des IPSASB teilten.
In seiner Stellungnahme unterstützt das IDW die abweichende Meinung des entsprechenden Boardmitglieds und spricht sich dafür aus, dass alle Einheiten der öffentlichen Hand, die ihren Jahresabschluss gemäß den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) nach dem System der doppischen Rechnungslegung aufstellen, einen Bericht zu verfassen haben, der – einschließlich der Zukunftsausrichtung – dem deutschen Lagebericht vergleichbar ist.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.