IVSC bittet um Sichtweisen zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien

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02.08.2012

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Diskussionspapier zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben. Zu diesen Immobilien gehören Gebäude oder andere Bauten die gezielt für eine bestimmte Geschäftstätigkeit errichtet wurden. Beispiele sind Hotels, Theater und Tankstellen sowie auch Bars, Restaurants, Casinos, Clubs und Arztpraxen.

Der IVSC hatte zuvor den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr.12 Die Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben und außerdem einen Entwurf herausgegeben, mit dem der Leithinweis aktualisiert und im Rahmen der umfassenden Erneuerung der Bewertungstsandards veröffentlicht werden sollte, die schließlich im Juli 2011 herausgegeben wurden.

Der IVSC entschloss sich jedoch, den Bewertungsstandard zu diesem Thema nicht zu finalisieren, weil es Fragen gab, ob genügend Leitlinien zu zweckgebundenen Immobilien bereits in anderen Standards enthalten seien, weil es schien, dass es Verwirrung bei der Unterscheidung von unbeweglichem Vermögen und geschäftszweckgebundenem Vermögen gab, und weil ein Bedarf zu bestehen schien, zu eruieren, ob spezifische Bewertungsleitlinien dieser Art benötigt würden.

Mit dem Diskussionspapier soll die Meinung von Anwendern dazu eingeholt werden, ob es praktisch umsetzbar und generell notwendig ist, eine eigene Kategorie von unbeweglichem Vermögen für Bewertungszwecke zu definieren, die davon abhängt, zu welchem Grad ein Gebäude oder andere Bauten auf einen speziellen zweck zugeschnitten sind. Außerdem werden verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit einer solchen Bewertung erörtert.

Der IVSC bittet um Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 31. Oktober 2012. Das englischsprachige Diskussionapapier kann auf der Internetseite des IVSC abgerufen werden.

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