Südafrika geht eigenen Weg bei der Erleichterung der Rechnungslegung für Kleinstunternehmen

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31.08.2012

In einem Schritt, der die Belastung der Kleinstunternehmen durch Rechnungslegungsauflagen verringern soll, hat das südafrikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (South African Institute of Chartered Accountants, SAICA) Leitlinien entwickelt, wie der IFRS für KMU auf Kleinstunternehmen anzuwenden ist.

Mit den Leitlinien werden keine Änderungen am IFRS für KMU vorgenommen und keine Abschnitte weggelassen, die nicht auf ein typisches Kleinstunternehmen anzuwenden sind. Die neuen Leitlinien sind vielmehr in der Form eines einfach zu handhabenden Satzes von elektronischen Hilfsmitteln abgefasst, die eine Anwendercheckliste, Anwendungsleitlinien mit praktischen Beispielen, einen Musterabschluss ud eine Angabencheckliste umfassen.

Südafrika war das erste Land der Welt, dass den IFRS für KMU noch im Entwurfsstadium als südafrikanischen Rechnungslegungsstandards übernahm, als er 2007 vom IASB herausgegeben wurde. Mit der vorzeitigen Übernahme des Standards sollte eine sofortige Erleichterung für kleine und mittelgroße Unternehmen erreicht werden. Die jetzt neu veröffentlichten Leitlinien sollen die Erstellung von Abschlüsse für Kleinstunternehmen noch weiter vereinfachen und die damit verbundenen Kosten weiter reduzieren.

Erst jüngst hatte der Stab des IASB bekanntgegeben, dass er gemeinsam mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) Leitlinien für Kleinstunternehmen entwickeln will, die den IFRS für KMU anwenden. Der Stab des IASB wird dabei den IFRS für KMU analysieren, um zu eruieren, welche der darin enthaltenen Vorschriften für die meisten Kleinstunternehmen notwendig sind. Auf Grundlage dieser Vorschriften werden dann Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU entwickelt, wobei die Prinzipien für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen unverändert bleiben. Dies soll zu einem eigenständigen Dokument führen, das aber Querverweise auf den IFRS für KMU für Sachverhalte enthält, die in dem neuen Leitfaden nicht behandelt werden.

Die Reduzierung der Belastung von Kleinstunternehmen durch Rechnungslegungsvorschriften ist international ein bedeutendes Thema unabhängig davon, ob die Anwendung des IFRS für KMU durch diese Unternehmen vorgeschrieben, gestattet oder verboten ist. Im Dezember 2011 hatte das Europäische Parlament hat dafür gestimmt, Mitgliedstaaten zu gestatten, die Art und Weise radikal zu vereinfachen, wie Kleinstunternehmen ihre Abschlüsse erstellen. Dies hatte zuletzt Im August 2012 in Deutschland zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) geführt. Im März 2012 war die Bilanzierung durch Klein- oder Kleinstunternehmen in verschiedenen Rechtskreisen Gegenstand bei der Sitzung des Internationalen Forums der Standardsetzer im Bereich Rechnungslegung (International Forum of Accounting Standard Setters, IFASS) in Kuala Lumpur, wo ein Bericht zu einer Studie zum Rechnungslegungsrahmenkonzept für diese Unternehmen, die vom koreanischen Standardsetzer durchgeführt worden war, erörtert wurde.

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