Themenvorschläge an den IFRS-Fachausschuss des DRSC

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02.08.2012

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein.

Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Interpretationen der IFRS oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (IFRS)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind.

Auf Wunsch beziehungsweise bei sachlicher Begründung leitet der IFRS-Fachausschuss Themenvorschläge als sogenannte Potential Agenda Item Requests an das IFRS Interpretations Committee weiter – allerdings nur nach Rücksprache und in Abstimmung mit den Beteiligten.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden.

Für die Themenvorschläge wurden die folgenden Kriterien definiert:

  • das Thema ist in der Praxis für eine Vielzahl der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen bedeutsam,
  • Unterschiede in den Bilanzierungspraktiken bzw. den Rechtsauslegungen sind feststellbar oder im Falle von neu auftretenden Bilanzierungsfragen absehbar und lassen eine Verlautbarung erforderlich erscheinen,
  • die Erwartung einer Vereinheitlichung der Bilanzierungspraxis und damit einer Verbesserung der IFRS-Bilanzierung aufgrund einer Verlautbarung durch den IFRS-Fachausschuss ist berechtigt,
  • das Thema bzw. die Fragestellung ist ausreichend klar und detailliert beschrieben – falls zutreffend mit Darstellung alternativer Lösungsansätze.

Im Falle einer Interpretation muss darüber hinaus ein deutlich dominierender nationaler
Bezug der Fragestellung vorliegen.

Zu den vorläufigen Entscheidungen kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung nehmen, bevor sich der Fachausschuss unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen abschließend für die Annahme beziehungsweise Ablehnung eines Themas entscheidet.

Der IFRS-Fachausschuss hat eine förmliche Einladung zur Einreichung von
Themenvorschlägen beim IFRS-Fachausschuss
veröffentlicht, die Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

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