August

Indischer Minister will sich für eine IFRS-Übernahme ab 2013 einsetzen

10.08.2012

In einer Rede, die er in Neu-Delhi bei einem Seminar hielt, das von der indischen Industrie- und Handelskammer (Associated Chambers of Commerce and Industry of India, ASSOCHAM) veranstaltet wurde, hat der indische Minister für Unternehmensangelegenheiten und Energie Dr. M. Verappa Moily angekündigt, dass er sich dafür einsetzen wird, dass die mit den IFRS konvergierten indischen Rechnungslegungsstandards ab dem 1. April 2013 in Indien eingeführt werden. Er sagte allerdings auch, dass er in dieser Frage möglicherweise eine Gegenmeinung zum indischen Finanzminister vertritt.

Im Februar 2011 gab das indische Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) 35 indische Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS) heraus, die mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) konvergiert aber nicht identisch sind. Zu dem Zeitpunkt wurde angekündigt, dass eine geplante und in Phasen vorzunehmende Übernahme der Standards erst erfolgen würde, wenn bestimmte Steuersachverhalte und andere Fragen, die sich im indischen Kontext ergeben, geklärt wären.

Die Steuerfragen betreffen den indischen Kodex für direkte Steuern (Direct Taxes Code, DTC) im Hinblick auf die Verwendung von Rechnungslegungsinformationen im Zusammenhang mit der Bestimmung von Steuerverpflichtungen. Bis heute gibt es keine nennenswerten Fortschritte bei der DTC-Frage, die die Lösung der Sachverhalte betreffen. Daher wurde auch bislang kein Zeitplan für die Übernahme der Ind AS bekanntgegeben.

Dennoch hielt Moily in seiner Rede Folgendes fest:

 

Wir haben die Initiative ergriffen, dass wir unabhängig davon, wann der DTC kommt, dem Finanzministerium gegenübertreten werden, und wir sind entschlossen, sicherzustellen, dass die IFRS zum 1. April 2013 umgesetzt werden.

Diese Bemerkung wurde im Zusammenhang mit einer Erörterung  von "Reformen in den Prozessen, wie Geschäfte in Indien getätigt werden, die unabdingbar sind, um mit den Änderungen der Zeit und globalen Entwicklungen Schritt zu halten" gemacht.

Diese Rede ist keine offizielle Verlautbarung, und die Übernahme der IFRS-Äquivalente in Indien unterliegt noch weiteren Schritten eines Konsultationsprozesses, dennoch kann diese Aussage eventuell als Hinweis genommen werden, dass der Prozess der IFRS-Übernahme in Indien nicht vollständig zum Stillstand gekommen ist und dass es immer noch Kräfte gibt, die sich dafür einsetzen.

Die ASSOCHAM hat auf ihrer Internetseite eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, in der die Rede des Ministers nebst einigen Zitaten zusammengefasst wird.

ACCA-Forschungspapier untersucht Auswirkungen der integrierten Berichterstattung

08.08.2012

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht veröffentlicht, der Einblicke in die Auswirkungen der integrierten Berichterstattung auf die Berichterstattung von Unternehmen allgemein bietet. Der Bericht basiert auf einer wissenschaftlichen Studie zu den jüngsten Erfahrungen in Südafrika. Er enthält eine Reihe von bestimmten Empfehlungen, die von denjenigen berücksichtigt werden könnten, die unter der Aufsicht des internationalen Ausschusses für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) oder auch auf eigene Initiative ein internationales Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung entwickeln.

Im ACCA-Bericht mit dem Titel Berichterstattung vor und nach King III: Was ist der Unterschied? werden die Ergebnisse einer Studie zusammengefasst, die unter dem Titel Integrierte Berichterstattung: Das neue Gesicht der sozialen, ethischen und ökologischen Berichterstattung in Südafrika? für ACCA von Jill Solomon (King’s College London) und Warren Maroun (University of the Witwatersrand, Johannesburg) erarbeitet wurde.

Integrierte Berichterstattung ist seit 2010/2011 für an der Johannesburger Börse notierte Unternehmen verpflichtend. Für die Studie wurden die Finanzberichte von zehn großen südafrikanischen Unternehmen, unter denen auch einige Rohstoffunternehmen waren, direkt vor (2009) und nach (2010/2011) der Einführung der verpflichtenden integrierten Berichterstattung untersucht.

Einige der Ergebnisse der Studie sind die folgenden:

  • Integrierte Berichterstattung bringt bedeutend mehr soziale, umweltbezogene und ethische Informationen in den Finanzberichten der Unternehmen mit sich, die sich auf mehr Stellen im Bericht verteilen - dies führt allerdings zum Teil zu Wiederholungen, was als eine bedeutende Schwäche angesehen wird.
  • Die Auswirkung, die die integrierte Berichterstattung auf die Art und Weise hat, wie soziale, umweltbezogene und ethische Informationen dargestellt werden, kann mit den folgenden Ausdrücken charakterisiert werden: die entscheidende Bedeutung von Wesentlichkeit, eine sich entwickelnde Kommunikation von Risiken und Risikomanagement, eine zunehmende Tendenz zur Quantifizierung, das Aufkommen von neuen Berichtsinhalten, das Aufkommen von neuen Berichtsabschnitten und die zunehmende Integrierung von sozialen, umweltbezogenen und ethischen Erwägungen in die Führungsstrukturen des Unternehmens.
  • Unternehmen sind von einer Berichterstattung, die ausschließlich an ihre Anteilseigner gerichtet ist, zu einer Berichterstattung übergegangen, die die angegebenen Überzeugungen der Unternehmensführung in Bezug auf Rechenschaftspflicht gegenüber und Einbindung aller Betroffenen widerspiegelt.

Die Analyse der Ergebnisse der Studie durch ACCA führt zu fünf Empfehlungen für die Entwicklung eines Rahmenkonzepts für die intergrierte Berichterstattung:

  1. Die Art und Weise, wie die Informationen dargestellt werden, könnte präziser sein, um Wiederholungen zu vermeiden.
  2. Die Form der Berichterstattung könnte ausgeweitet werden, um mehr Rückmeldungen aus Konsultationen mit Interessensgruppen zu sozialen und ökologischen Sachverhalten aufzunehmen und auch die Reaktion des Unternehmens zu diesen Rückmeldungen darzustellen.
  3. Organisationen sollten die Meinungen der größten Interessengruppen zu sozialen, ökologischen und ethischen Informationen (sowie den zugrunde liegenden Strategien und Vorgehensweisen), die im Bericht enthalten sind, einholen und diese Meinungen mit in den integrierten Bericht aufnehmen.
  4. Wissenschaftler können und sollten eine bedeutende Rolle bei der Erforschung eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung und dessen Anwendbarkeit spielen.
  5. Wissenschaftler können eine bedeutende Rolle bei der Aus- und Weiterbildung künftiger Unternehmensführer und Adressaten in Bezug auf die integrierte Berichterstattung spielen und tun dies auch im Rahmen der universitären und der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung, in die sie involviert sind.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von ACCA:

Auf IAS Plus pflegen wir für Sie eine eigene Seite mit Informationen zur Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung.

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2012

07.08.2012

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2012 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um (1) die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und (2) zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen. Diese Version der Linkbase ist eine Aktualisierung des Prototyps, der im Oktober 2011 veröffentlicht wurde. Die Beziehungen der neuen Version sind darauf ausgerichtet, mit der IFRS-Taxonomie 2012 verwendet zu werden. Die meisten Aktualisierungen betreffen inhaltliche Aspekte.

Die Linkbase kann mit Software-Paketen verwendet werden, die die XBRL-Formelspezifikation 1.0 unterstützen. Sie gestattet zusätzliche Validierungen der berichteten Daten. Aufgrund der allgemeinen Entwicklungskriterien der Linkbase kann diese sowohl auf die Einreichungen angewendet werden, die mit XBRL erstellt wurden, als auch auf unternehmensspezifische Zusatzetiketten zur IFRS-Taxonomie. Es stehen auch Dokumentationen und Leitlinien zu dieser Linkbase zur Verfügung.

Die technischen Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion sind unter anderem (1) positive und negative Beziehungsvalidierung wird in separaten Dateien erfasst, (2) redundante Einträge im Filter für Dimensionsaggregierung werden gelöscht und (3) Vorbedingungseinträge in der Validierung wurden vereinfacht.

Zugang zur Linkbase haben sie über die englischsprchige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Verwaltungsrat stellt Grundsätze und Leitlinien des DRSC zur Diskussion

06.08.2012

Der Verwaltungsrat des DRSC hat entsprechend seinem satzungsgemäßen Auftrag "Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC" erarbeitet. Er hat beschlossen, diese einer öffentlichen Konsultation zu unterziehen.

Den Entwurf der Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des DRSC können Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen. Er ist in die folgenden Abschnitte untergliedert:

  • Zielrichtung der Arbeit des DRSC,
  • Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen und Gremien,
  • Produkte und Produktionsprozesse des DRSC,
  • Interessen der an der Rechnungslegung Beteiligten,
  • Die Arbeit der Fachausschüsse,
  • Herstellung der Öffentlichkeit.

Auch zukünftige Änderungen dieses Dokuments zu Fragen der Rechnungslegung werden zwecks Konsultation veröffentlicht werden. Dies ist als Grundsatz enthalten. Damit will der Verwaltungsrat für seine Verlautbarungen die gleiche Transparenz und Mitwirkungsmöglichkeit sicherstellen, die für Verlautbarungen der Fachgremien schon satzungsgemäß gelten.

Alle Interessierten werden gebeten, Ihre Stellungnahmen bis zum 30. September 2012 formlos unter info@drsc.de einzureichen.

Neues Forschungspapier zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen

06.08.2012

Ein neues Forschungspapier ist veröffentlicht worden, in dem untersucht wird, wie Investoren und Analysten nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen suchen, verwenden und von ihnen beeinflusst werden. Zu diesen Informationen gehören beispielsweise auch Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfragen sowie weitere Angaben, die Unternehmen veröffentlichen, um ein bestimmtes Bild in der Öffentlichkeit zu präsentieren (beispielsweise in Transaktionsunterlagen oder Marktankündigungen). Der Bericht zeigt, dass die Mehrheit der zu diesem Zweck befragten Investoren und Analysten diese zusätzlichen Informationen für relevant oder äußerst relevant für die Entscheidungsfindung bei Investitionen oder Analysen halten.

Der Bericht mit dem Titel Der Wert von zusätzlichen Informationen, die nicht auf Rechnunglsegungsprinzipien basieren - Was Investoren und Anleger sagen ist das Ergebnis einer Umfrage, die die Globale Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) und das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) in Auftrag gegeben haben und die von der Beratungsfirma Radley Yeldar durchgeführt wurde. Die Umfrage wurde bei einer relativ kleinen Gruppe von Investoren und Analysten durchgeführt, aber wird als "nützliche Momentaufnahme der Einstellug von Investoren und Analysten zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt" angesehen.

Einige der Ergebnisse sind die folgenden:

  • Über 80% der Befragten sind der Meinung, dass zusätzliche Informationen, die nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basieren, äußerst relevant oder relevant für ihre Entscheidungsfindung bei Investitionen oder Analysen sind.
  • Investoren und Analysten verwenden verschiedene Quellen, um relevante Finanzinformationen und zusätzliche Informationen zusammenzutragen, aber sie bevorzugen Quellen, die umfassend und spezialisiert sind - wobei einem direkten Kontakt zu Mitgliedern der Vorstandsebene formale Berichterstattungswerkzeuge wie Nachhaltigkeitsbericht, Jahresbericht und intergrierter Bericht als bedeutendste Informationsquellen folgen.
  • Über 80% der befragten Investoren und Analysten sind der Meinung, dass die integrierte Berichterstattung  für ihre Analysen und Unternehmenseinschätzungen nützlich sein wird - sie halten die integrierte Berichterstattung für nützlich oder sehr nützlich zur Erhöhung der Verlässlichkeit, Verfügbarkeit  und Vergleichbarkeit von Informationen, die nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basieren, und sie glauben auch, dass die integrierte Berichterstattung die Vorhersage künftiger Leistungen eines Unternehmens veressern kann.
  • Ein Mehrheit der Befragten war mit der Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) nicht vertraut; weniger als 10% gaben an, dass sie XBRL verwenden und dass XBRL einen Einfluss darauf hat, wie sie Finanzinformationen wahrnehmen.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache und eine Verknüpfung auf den Bericht finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von GRI.

Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder im Juli 2012

02.08.2012

Der IASB stellt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Verfügung, die am 12. Juli 2012 in Washington stattfand.

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, dem Gremium, das für die Führung und Aufsicht des International Accounting Standards Board (IASB) zuständig ist, erörerten die folgenden Themen:

  • Bericht des Vorsitzenden des IASB im Hinblick auf die vier großen Konvergenzprojekte des Arbeitsabkommens mit dem FASB sowie die Fortschritte, die der IASB bei der Bestimmung seiner künftigen Agenda macht.
  • Bericht des Vorsitzenden des IFRS-Beirats über die Sachverhalte, die bei der Sitzung des Beirats im Juni dikutiert wurden, und über Anmerkungen, die die Mitglieder des Beirats zum Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess haben.
  • Bericht des Vorsitzenden des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess zu den ersten Rückmeldungen, die zum Entwurf des Handbuchs zum Konsultationsprozess eingegangen sind, der derzeit zwecks Stellungnahme veröffentlicht ist, und zu der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU.
  • Informationen zum IFRS für KMU in Form eines detaillierten Berichts zu jüngsten Entwicklungen durch den Vorsitzenden von SMEIG.
  • Regionale Einbindungsveranstaltungen, die der Frage gewidmet waren, ob und wie die IFRS in das US-amerikanische Finanzberichterstattungssystem übernommen werden könnten.
  • Gemeinsame Sitzung mit dem Überwachungsgremium (Monitoring Board) zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Empfehlungen der Überprüfungen der Führungsstruktur und der Strategie der Organisation.

Sie können sich die englischsprachige Zusammenfassung direkt von der Internetseite des IASB herunterladen. Die nächste Sitzung der treuhänder der IFRS-Stiftung wird am 12. Oktober 2012 in Brüssel stattfinden.

 

Themenvorschläge an den IFRS-Fachausschuss des DRSC

02.08.2012

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC lädt die fachlich interessierte Öffentlichkeit zur Einreichung von Themenvorschlägen ein.

Solche Themenvorschläge können zweierlei Charakter haben:

  • Bitte um Erarbeitung von Verlautbarungen in der Form von
    • Interpretationen der IFRS oder
    • DRSC Anwendungshinweisen (IFRS)
  • Bitte um für erforderlich gehaltene Ergänzungen bereits veröffentlichter Verlautbarungen

Der Fachausschuss betont, das beide Arten von Themenvorschlägen jederzeit willkommen und ausdrücklich erwünscht sind.

Auf Wunsch beziehungsweise bei sachlicher Begründung leitet der IFRS-Fachausschuss Themenvorschläge als sogenannte Potential Agenda Item Requests an das IFRS Interpretations Committee weiter – allerdings nur nach Rücksprache und in Abstimmung mit den Beteiligten.

Anhand festgelegter Kriterien wird der Fachausschuss zunächst vorläufig über die Aufnahme der Themenvorschläge in sein Arbeitsprogramm entscheiden.

Für die Themenvorschläge wurden die folgenden Kriterien definiert:

  • das Thema ist in der Praxis für eine Vielzahl der nach IFRS bilanzierenden Unternehmen bedeutsam,
  • Unterschiede in den Bilanzierungspraktiken bzw. den Rechtsauslegungen sind feststellbar oder im Falle von neu auftretenden Bilanzierungsfragen absehbar und lassen eine Verlautbarung erforderlich erscheinen,
  • die Erwartung einer Vereinheitlichung der Bilanzierungspraxis und damit einer Verbesserung der IFRS-Bilanzierung aufgrund einer Verlautbarung durch den IFRS-Fachausschuss ist berechtigt,
  • das Thema bzw. die Fragestellung ist ausreichend klar und detailliert beschrieben – falls zutreffend mit Darstellung alternativer Lösungsansätze.

Im Falle einer Interpretation muss darüber hinaus ein deutlich dominierender nationaler
Bezug der Fragestellung vorliegen.

Zu den vorläufigen Entscheidungen kann die interessierte Öffentlichkeit Stellung nehmen, bevor sich der Fachausschuss unter Berücksichtigung eingegangener Stellungnahmen abschließend für die Annahme beziehungsweise Ablehnung eines Themas entscheidet.

Der IFRS-Fachausschuss hat eine förmliche Einladung zur Einreichung von
Themenvorschlägen beim IFRS-Fachausschuss
veröffentlicht, die Sie direkt auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

IVSC bittet um Sichtweisen zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien

02.08.2012

Der Rat für internationale Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Diskussionspapier zur Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben. Zu diesen Immobilien gehören Gebäude oder andere Bauten die gezielt für eine bestimmte Geschäftstätigkeit errichtet wurden. Beispiele sind Hotels, Theater und Tankstellen sowie auch Bars, Restaurants, Casinos, Clubs und Arztpraxen.

Der IVSC hatte zuvor den Leithinweis (Guidance Note, GN) Nr.12 Die Bewertung von zweckgebundenen Immobilien herausgegeben und außerdem einen Entwurf herausgegeben, mit dem der Leithinweis aktualisiert und im Rahmen der umfassenden Erneuerung der Bewertungstsandards veröffentlicht werden sollte, die schließlich im Juli 2011 herausgegeben wurden.

Der IVSC entschloss sich jedoch, den Bewertungsstandard zu diesem Thema nicht zu finalisieren, weil es Fragen gab, ob genügend Leitlinien zu zweckgebundenen Immobilien bereits in anderen Standards enthalten seien, weil es schien, dass es Verwirrung bei der Unterscheidung von unbeweglichem Vermögen und geschäftszweckgebundenem Vermögen gab, und weil ein Bedarf zu bestehen schien, zu eruieren, ob spezifische Bewertungsleitlinien dieser Art benötigt würden.

Mit dem Diskussionspapier soll die Meinung von Anwendern dazu eingeholt werden, ob es praktisch umsetzbar und generell notwendig ist, eine eigene Kategorie von unbeweglichem Vermögen für Bewertungszwecke zu definieren, die davon abhängt, zu welchem Grad ein Gebäude oder andere Bauten auf einen speziellen zweck zugeschnitten sind. Außerdem werden verschiedene Sachverhalte im Zusammenhang mit einer solchen Bewertung erörtert.

Der IVSC bittet um Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 31. Oktober 2012. Das englischsprachige Diskussionapapier kann auf der Internetseite des IVSC abgerufen werden.

FASB bittet um Stellungnahmen zu einem Rahmenkonzept für nicht börsennotierte Unternehmen

01.08.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Stabpapier herausgegeben, in dem ein Ansatz umrissen wird, der hilft, zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen Änderungen an den US-GAAP für nicht börsennotierte Unternehmen vorgenommen werden sollen.

In dem Papier mit dem Titel "Rahmenkozept für die Entscheidungsfindung in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen: Ein Rahmenkonzept für die Beurteilung von Finanzberichterstattungsleitlinien für nicht börsennotierte Unternehmen" empfiehlt der FASB Kriterien für die Bestimmung, wann es angemessen ist, die Finanzberichterstattungsvorschriften für die Zwecke nicht börsennotierter Unternehmen anzupassen. Die Zielsetzung des Entscheidungsrahmenkonzepts sind, (1) dem FASB und dem neuen Rat für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zu helfen, die Bedürfnisse der Adressaten von nicht börsennotierten Unternehmen zu identifizieren, und (2) Möglichkeiten zu eröffnen, die Komplexität und die Kosten zu reduzieren, die mit der Erstellung von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen nach US-GAAP verbunden sind.

Bevor es umgesetzt wird, muss das vorgeschlagene Entscheidungsrahmenkonzept vom FASB und vom PCC verabschiedet werden. Wie im Mai 2012 berichtet wurde der PCC von der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) eingerichtet, um den Prozess der Standardsetzung für nicht börsennotierte Unternehmen zu verbessern, die US-GAAP anwenden. In Zusammenarbeit mit dem FASB und unter Berücksichtigung des Rahmenkonzepts wird der PCC bestimmen, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Der PCC wird vorgeschlagene Änderungen identifizieren und erörtern und dann darüber abstimmen. Die Änderungen müssen dann vom FASB verabschiedet und zwecks öffentlicher STellungnahme herausgegeben werden, bevor sie Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften werden können.

Die Empfehlungen, die in der Einladung zur Stellungnahme enthalten sind, spiegeln wider, was diverse Interessensgruppen hinsichtlich ihrer Erfahrungen bei der Anwendung, Erstellung, Prüfung und Zusammenstellung von Abschlüssen von nicht-börsennotierten Unternehmen kommuniziert haben. Der Stab hat sechs bedeutende Faktoren identifiziert, die Erwägungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung durch nicht börsennotierte Unternehmen charakterisieren: Art und Anzahl der Abschlussadressaten, Zugang zum Management, Investmentstrategien, Eigentümerschaft und Kapitalstruktur, Rechnungslegungsressourcen sowie Zugang zu Kenntnissen im Hinblick auf neue Rechnungslegungvorschriften.

In der Einladung zur Stellungnahme werden auch Fragen zu fünf Bereichen gestellt, in denen die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsvorschriften für börsennotierte und nicht-börsennotierte Unternehmen voneinander abweichen könnten: Ansatz und Bewertung, Angaben, Darstellung, Daten des Inkrafttretens sowie Übergangsmethoden.

Der Board wird die Themen in der Einladung zur Stellungnahme nicht erörtern, bis Stellungnahmen der Interessensgruppen zu den vorläufigen Empfehlungen eingegangen sind und alle Mitglieder des PCC berufen wurden. Der FASB und der PCC werden dann gemeinsam vorläufige Schlussfolgerungen hinsichtlich der Kriterien erarbeiten, die in das Rahmenkonzept aufgenommen werden sollen.

Um Rückmeldungen zu der Einladung zur Stellungnahme des FASB wird bis zum 31. Oktober 2012 gebeten.

Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB bietet weiterführende Informationen und Zugang zur Einladung zur Stellungnahme.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK GAAP

01.08.2012

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel 'Stay Tuned Online – IFRS and UK GAAP Update'.

Diese sollen an Finanzinformationen interessierten Gruppen helfen, bei IFRS und anderen Rechnungslegungssachverhalten auf dem neuesten Informationsstand zu bleiben. Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen.

Folgende Themen werden in der Sendung vom Juli 2012 abgedeckt:

  • Neueste IFRS-Entwicklungen
  • Andere Entwicklungen in der britischen Rechnungslegung
  • Unsicherheiten in der Eurozone
  • Die Zukunft der Finanzinstrumente

Zur Aufzeichnung der Sendung gelangen Sie hier.

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