Australischer Standardsetzer ist geteilter Meinung bei Investmentgesellschaften

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21.12.2012

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat einem Entwurf herausgegeben, in dem dargestellt wird, wie er sich vorstellt, die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften im australischen Kontext umzusetzen. In dem Entwurf wird die Verwendung zusätzlicher Angaben vorgeschlagen, aber es wird auch festgehalten, dass "die Mitglieder des AASB geteilter Meinung [...] in Bezug auf die Möglichkeiten der besten Vorgehensweise" waren. In dem Entwurf werden deshalb jetzt auch zwei alternative Sichtweisen vorgestellt, von der eine dazu führen könnte, dass die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften nicht für die Anwendung in Australien übernommen werden.

Im Einklang mit früheren Überlegungen des AASB sehen die Vorschläge im jetzt veröffentlichten Entwurf ED 233 Zusätzliche australische Angaben - Investmentgesellschaften die Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften mit gleichzeitig zu leistenden zusätzlichen australischen Angaben vor.

Mit den zusätzlichen Vorschriften würden folgende Angaben gefordert:

  • eine konsolidierte Gesamtergebnisrechnung und eine konsolidierte Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses,
  • eine konsolidierte Darstellung der Vermögens- und Finanzlage,
  • eine konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung,
  • eine konsolidierte Darstellung der Zahlungsströme,
  • eine Beschreibung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die für die Erstellung der vorgenannten Abschlussbestandteile angewendet wurden.

In dem beschriebenen Abschluss, der damit in den Angaben zur Verfügung gestellt würde, waren beherrschte Investitionsempfänger enthalten, obwohl Investmentgesellschaften von den Konsolidierungsvorschriften nach AASB 10 Konzernabschlüsse (äquivalent zu IFRS 10) ausgenommen wären. Es würde im Rahmen des australischen Systems der reduzierten Angaben keine Ausnahme von dieser Angabevorschrift geben.

Als Ergebnis der Erörterungen bei der Sitzung des AASB im Dezember sind im Entwurf allerdings auch zwei alternative Sichtweisen enthalten:

  • Alternative Sichtweise 1 - Die Ausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften sollte nicht übernommen werden, da die AASB-Mitglieder, die diese Sichtweise vertreten, der Meinung sind, dass sie "eine Verletzung des grundlegenden Prinzips darstellen, dass ein Unternehmen alle seine Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge bilanzieren muss". Zu weiteren Bedenken in diesem Zusammenhang gehört, dass die Definition einer "Investmentgesellschaft" nicht genau genug sei und dass Bilanzierungsvorschriften durch zusätzliche Aunahmen nur verkompliziert würden.
  • Alternative Sichtweise 2 - Die Ausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften sollte sofort ohne zusätzliche Angaben, "die australischen Investementgesellschaften bedeutende zusätzliche Kosten im vergleich mit ihren internationalen Wettbewerbern auferlegen" in Australien übernommen werden. Die AASB-Mitglieder, die diese Sichtweise unterstützen, würden dennoch die Angabevorschriften akzeptieren, um australischen Unternehmen die Möglichkeit zu erhalten, eine Einhaltung der IFRS beanspruchen zu können, was bei einer Nichtübernahme der Änderungen nicht der Fall wäre.

Zum Entwurf kann bis zum 29. März 2012 Stellung genommen werden.

Auf der Internetseite des AASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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