Bundestag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung der Micro-Richtlinie

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03.12.2012

Der Bundestag hat am 29. November 2012 das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet, das seit dem 1. August 2012 als Referentenentwurf vorlag und das am 19. September vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erleichterung im Bereich der Rechnungslegung unverändert angenommen. Die wesentlichen Änderungen sind die folgenden:

Die neu definierten Kleinstkapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350 000 Euro,
  • Umsatzerlöse bis 700 000 Euro
  • durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern.

Ihnen werden folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung gewährt:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Das Gesetz muss jetzt noch den Bundesrat passieren, wobei eine Zustimmung der Ländervertretung nicht notwendig ist. Die Neuregelungen sollen für alle Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

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