DRSC veröffentlicht Anwendungshinweis zur Altersteilzeit

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11.12.2012

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite den am 4. Dezember 2012 vom IFRS-Fachausschuss verabschiedeten 'DRSC Anwendungshinweis 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC AH 1 (IFRS))' zur Verfügung.

Der Anwendungshinweis bezieht sich auf den vom IASB am 16. Juni 2011 in überarbeiteter Form veröffentlichten IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und befasst sich mit der Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes. In dem Anwendungshinweis werden folgende Fragen zu Altersteilzeit (ATZ) beantwortet:

  • Wie ist für den sogenannten Erfüllungsrückstand zu bilanzieren, der im Fall von Blockmodellen zu berücksichtigen ist?
  • Um welche Kategorie von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19.5 (2011) handelt es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften des IAS 19 (2011) sind auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen anzuwenden, die der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zuzuordnen sind?
  • Ab welchem Zeitpunkt entsteht die Verpflichtung zur Leistung von Aufstockungsbeträgen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erstmals?
  • Wie ist eine Schuld bzw. liability (der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer) hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses zu bewerten?
  • Ab welchem Zeitpunkt werden vereinbarte Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erdient, so dass mit der Ansammlung der entsprechenden Schuld (liability) zu beginnen ist?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt werden die vereinbarten Aufstockungsleistungen erdient und die Schuld (liability) im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses angesammelt bzw. abgebaut?
  • Können sich aufgrund von ATZ-Vereinbarungen auch Auswirkungen auf andere leistungsorientierte Pläne des Unternehmens ergeben?
  • Wie gestaltet sich der Übergang auf die neuen, für ATZ-Vereinbarungen zu berücksichtigenden Regelungen nach IAS 19 (2011)?

Sie können sich den Anwendungshinweis Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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