EFRAG bittet um Stellungnahmen zum Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen bei Investmentgesellschaften
21.12.2012
Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die vom IASB herausgegebenen Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften veröffentlicht.
In dem Entwurf der Übernahmeempfehlung hält EFRAG Folgendes zur Frage der Ausnahme zur Konsolidierung fest:
EFRAG ist generell der Meinung, dass eine Berichtseinheit nicht zwischen Arten von Unternehmen unterscheiden sollte, wenn das Beherrschungsmodell in IFRS 10 Konzernabschlüsse angewendet wird. EFRAG weist jedoch darauf hin, dass die Änderungen die Bedenken von Adressaten von Abschlüssen adressieren, die sich für eine Konsolidierungsausnahme für Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften ausgesprochen und argumentiert hatten, dass ihrem Anliegen am besten gedient sei, wenn es eine einzige Ausweiszeile mit dem beizulegenden Zeitwert an Stelle der Konsolidierung von Tochterunternehmen von Investmentgesellschaften gebe. [...] Obwohl EFRAG anerkennt, dass es Bedenken [...] geben kann, sind wir der Meinung, dass die Begrenzung der Ausnahme auf Investmentgesellschaften wie in den Änderungen festgelegt, keinen Einfluss auf die Relevanz der Informationen hat, die von diesen Unternehmen erstellt werden. Daher sind wir nicht der Meinung, dass die Informationen, die im Rahmen dieser Änderungen erstellt werden, nicht das Relevanzkriterium erfüllen.
Wie üblich wird in der Übernahmeempfehlung auch auf die Verlässlichkeit, die Kompatibilität und die Verständlichkeit der Änderungen eingegangen, bevor festgehalten wird: "EFRAGs übergreifende erste Einschätzung ist, dass die Informationen, die sich aus der Anwendung der Änderungen ergeben, dem Prinzip, ein getreues Abbild zu liefern, nicht entgegenstehen."
EFRAG schlägt in dieser Hinsicht also einen anderen Weg ein als Australien und Neuseeland. Wie berichtet wird Neuseeland die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften zwar übernehmen, wird aber gleichzeitig zusätzliche Angaben fordern, die quasi einem Abschluss mit Konsolidierung entsprechen. Australien beschreitet einen ähnlichen Weg vor, hält sich aber im kürzlich veröffentlichten Entwurf offen, die Änderungen eventuell gar nicht zu übernehmen.
Stellungnahmen zum Entwurf der Übernahmeempfehlung werden bis zum 28. Januar 2012 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.