Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu akzeptablen Abschreibungsmethoden
14.12.2012
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf zum Entwurf 'Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (vorgeschlagene Änderungen an IAS 16 und IAS 38)' zur Verfügung, der am 4. Dezember 2012 vom IASB herausgegeben wurde.
EFRAG unterstützt die Bemühungen, die gegenwärtigen Vorschriften auch im Hinblick auf erlösbasierte Abschreibungsmethoden klarzustellen. Allerdings weist EFRAG auf einen Widerspruch hin, den der IASB adressieren sollte.
So wird in den Änderungsvorschlägen zum Kerntext der Standards erlösbasierte Abschreibung als nicht akzeptabel beschrieben, während in der Grundlage für Schlussfolgerungen angemerkt wird, dass es sehr begrenzte Umstände gebe (beispielsweise in der Filmbranche), unter denen die erlösbasierte Abschreibung eventuell doch angewendet werden könne (wenn sie zum gleichen Ergebnis führt wie die leistungsabhängige planmäßige Abschreibung).
[W]ir sind der Meinung, dass der IASB den scheinbaren Widerspruch zwischen dem Standard und der Grundlage für Schlussfolgerungen beseitigen sollte, indem er die Erwägungen aus der Grundlage für Schlussfolgerungen — dass es Umstände gibt, unter denen Erlöse einen sachgerechten Näherungswert für den Gebrauch eines Vermögenswerts darstellen — im Kerntext des Standards widerspiegelt.
Weiterführende Informationen:
- Presseerklärung von EFRAG mit einer Verknüpfung auf den Stellungnahmeentwurf (in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG)
- IAS Plus-Nachricht vom 4. Dezember 2012 mit einer Zusammenfassung und Einordnung der Vorschläge im Entwurf
Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 11. März 2013 erbeten.