Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zu den jährlichen Verbesserungen 2011-2013

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19.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Entwurf 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013 (Vorgeschlagene Änderungen an den International Financial Reporting Standards)' zur Verfügung, der am 20. November 2012 vom IASB herausgegeben wurde.

EFRAG unterstützt die die meisten Vorschläge im Entwurf, aber ist der Meinung, dass die Änderungen an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards im Hinblick auf die Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS unnötig sind, da der Standard bereits ausreichend klar in dieser Hinsicht sei.

EFRAG warnt auch davor, Änderungen nur an den Grundlagen für Schlussfolgerungen von Standards vorzunehmen, die nicht Teil des verbindlichen Teils des Standards sind:

Darüber hinaus ist EFRAG der Meinung, dass der IASB davon Abstand nehmen sollte, Änderungen an der Grundlage von Schlussfolgerungen vorzunehmen, wenn es nicht darum geht, offensichtliche Fehler zu korrigieren. Unserer Meinung nach können Änderungen an Grundlagen von Schlussfolgerungen nicht an die Stelle von tatsächlicher Standardsetzung treten. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass solche Änderungen nicht Teil des Standards selbst sind und daher keine Auswirkungen auf die IFRS wie für die Anwendung in der EU übernommen haben.

Weiterführende Informationen:

Stellungnahmen zum EFRAG-Entwurf werden bis zum 1. Februar 2013 erbeten.

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