Zwei neue Entwürfe von EFRAG-Stellungnahmen

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22.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei Entwürfe von Stellungnahmen zur Verfügung: zum IASB-Entwurf ED/2012/3 'Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens' und zu einer vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu IAS 39 hinsichtlich der Auswirkungen von negativen Zinserträgen auf die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung.

IASB-Entwurf ED/2012/3

In Bezug auf den Entwurf ED/2012/3 stimmt EFRAG zu, dass es zu Abweichungen in der Praxis hinsichtlich der Frage kommt, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden und die keine erhaltenen Ausschüttungen sind.

Die EFRAG-Mitglieder sind zu drei Schlussfolgerungen gekommen, wie diese sonstigen Änderungen des Nettovermögens erfasst werden sollten:

  • Sichtweise 1: Übereinstimmung mit dem Vorschlag des IASB, dass die sonstigen Änderungen im Nettovermögen im Eigenkapital erfasst und bei Aufgabe der Equity-Bilanzierung in das Periodenergebnis umgebucht werden. Nach dieser Sichtweise ist die Equity-Bilanzierung Konsolidierung in einer Ausweiszeile.
  • Sichtweise 2: Der Investor sollte nur Veränderungen im Nettovermögen des Investitionsempfängers erfassen, die aus dem Periodenergebnis, dem sontigen Gesamtergebnis oder erhaltene Ausschüttungen sind. Nach dieser Sichtweise ist die Equity-Bilanzierung eine Bewertungsmethode, und andere Veränderungen des Nettovermögens werden als Eigenkapitaltransaktionen angesehen, die nicht im Bezug zum Investor stehen und daher keinen Einfluss auf die Bilanzierung nach der Equity-Methode durch den Investor haben sollten.
  • Sichtweise 3: Der Investor sollte die sonstigen Änderungen im Nettovermögen des Investitionsempfängers, die zu indirekten Zu- und Abnahmen im Eigentümeranteil des Investors führen, auf die gleiche Art und Weise wie tatsächliche Erwerbe und Veräußerungen von Anteilen am Investitionsempfänger bilanzieren. Nach dieser Sichtweise stehen die Vorschläge des IASB nicht im Einklang mit den Konzepten und Prinzipien der IFRS (wie besipielsweise der Grenzen der Konsolidierung), und die Behandlung dieser Änderungen als Erwerbe und Veräußerungen wird als im Einklang mit der bestehenden Praxis stehend angesehen.

Eine Umbuchung in das Periodenergebnis würde nur nach Sichtweise 1 erfolgen.

Stellungnahmen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 28. Januar 2013 erbeten. Da EFRAG in Bezug auf die Vorschläge geteilter Meinung ist, wird explizit um eine Aussage dazu gebeten, welche der genannten Sichtweisen unterstützt wird.

Zugang zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2012/3 haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Vorläufige Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee hinsichtlich IAS 39

EFRAG hat sich dazu entschlossen, zu der vorläufigen Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee zu den Auswirkungen der Darstellung von negativen Zinserträgen Stellung zu nehmen.

EFRAG erhebt hinsichtlich der vorläufigen Agendaentscheidung die folgenden Bedenken:

Unserer Meinung nach ist die Formulierung, die vom Komitee im ‘IFRIC Update’ zur Begründung der Ablehnung verwendet wird, selbst einer Interpretation ähnlich. Wir fordern das Komitee auf, keine Ablehnungsbescheide zu veröffentlichen, die Interpretationen ähnlich sind. Obwohl Ablehnungsbescheide einen offiziellen Status haben, beziehen Regulatoren sich auf diese Ablehnungsbescheide bei der Ausübung ihrer Verantwortung für die Durchsetzung. In Europa sieht ESMA die Ablehnungsbescheide als Teil der IFRS-Literatur an, die Ersteller zu befolgen haben.

Stellungnahmen zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 15. Januar 2013 erbeten. Zugang zum Stellungnahmeentwurf zur vorläufigen Agendaentscheidung haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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