Entwurf eines EFRAG-Kommentars zu Emissionshandelsprogrammen

  • EFRAG Image
  • Blatt Image

05.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf eines Kommentars veröffentlicht, in dem die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt wird.

Im Entwurf des Kommentars hebt EFRAG die Initiative hervor, die vom französischen Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC) ergriffen wurde, und es wird betont, dass der ANC die Debatte zum Thema Emissionshandelsprogramme mit der Veröffentlichung seines Diskussionspapiers mit dem Titel Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen unter der Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Unternehmen im Mai 2012 neu belebt hat. Seit IFRIC 3 Emissionsrechte im Juli 2005 zurückgezogen wurde (im Wesentlichen weil EFRAG eine Übernahme von IFRIC 3 für die Anwendung in der EU nicht empfohlen hatte) und das Projekt zu Emissionshandelsprogrammen des IASB im November 2010 auf Eis gelegt wurde, ist die Entwicklung zu Leitlinien zu diesem Thema stehengeblieben, während sich der zugrundeliegende Sachverhalt rasch weiterentwickelt. Daraus haben sich abweichende Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden entwickelt, die sich aus der Teilnahme an einem Emissionshandelsprogramm ergeben.

Unter Verwendung des Diskussionspapiers des ANC als Ausgangspunkt werden im Entwurf des Kommentars von EFRAG spezifische Aspekte der Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen analysiert und Fragen aufgeworfen, deren Antworten EFRAG dabei helfen sollen, eine Positition gegenüber dem IASB zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen zu finden, die in einer endgültigen Stellungnahme zum Ausdruck kommen soll.

Die folgenden Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Stellungnahmen zum Entwurf des Kommentars werden bis zum 30. April 2013 erbeten.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.