EFRAG-Stellungnahme zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

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22.12.2012

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung. EFRAG hält vor allem fest, dass viele Fragen in der Bitte um Einreichung von Informationen unklar seien, und deshalb eine Beantwortung schwierig sei.

Als wesentliche Punkte hält EFRAG fest, dass Änderungen an den vollen IFRS nur in den IFRS für KMU übernommen werden sollten, wenn sie die Lösung eines identifizierten und dokumentierten Problems von KMU darstellten oder wenn sie sich in der Anwendung durch Ersteller von Abschlüssen, die die vollen IFRS anwenden, als nützlich erwiesen hätten.

In Bezug auf die Aufnahme von Optionen in den IFRS für KMU äußert sich EFRAG ablehnend, da Optionen zu einer Erhöhung der Kosten und der Komplexität des Standards führen würden und die resultierenden Abschlüsse weniger vergleichbar wären. Sollten Optionen in einigen Fällen jedoch dazu führen, dass der IFRS für KMU in Rechtskreisen übernommen werden könnte, die ansonsten den Standard nicht übernehmen könnten und somit insgesamt mehr Unternehmen der IFRS für KMU anwenden könnten, würde EFRAG die Einführung von Optionen in bestimmten Fällen unterstützen, weil sich dann global gesehen die Vergleichbarkeit erhöhen würde.

Zusammen mit der Stellungnahme hat EFRAG auch einen Bericht über die Berücksichtigung der Stellungnahmen veröffentlicht, die zum Stellungnahmeentwurf von EFRAG vom August 2012 eingegangen sind. Stellungnahme und Bericht sind Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

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