Einrichtung der Prüfstelle Rechnungslegung in Österreich durch den Nationalrat beschlossen

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06.12.2012

Am 5. Dezember 2012 wurde im österreichischen Parlament das 'Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind' beschlossen. Die beiden Regierungsparteien hatten sich im November 2012 auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag geeinigt. Österreich ist das letzte Land der Europäischen Union, das bislang noch nicht über eine Prüfstelle für Rechnungslegung verfügt.

Das Gesetz tritt Mitte 2013 in Kraft und betrifft sämtliche Bilanzen aller an der Wiener Börse notierten Konzerne, wobei angesichts der Größe der einzurichtenden Prüfungsstelle vermutlich auf Stichprobenprüfungen zurückgegriffen werden wird.

Die Ausgestaltung der Prüfstelle orientiert sich am deutschen zweistufigen System von DPR und BaFin. Der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA soll die Funktion der Prüfbehörde übertragen werden, dabei soll sie sich einer als Verein organisierten "Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung" bedienen.

Folgende Aufgabenteilung soll gelten:

  • Die Prüfstelle stellt sicher, dass Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie sonstige vorgeschriebene Informationen kapitalmarktorientierter Unternehmen den Rechnungslegungsstandards entsprechen.
  • Die FMA gibt Prüfschwerpunkte und Prüfpläne vor.
  • Die FMA entscheidet in Streitfällen und führt gegebenenfalls eigene Prüfungen durch.
  • Die FMA wickelt die behördlichen Verfahren ab.

Auf der Internetseite des Parlaments der Republik Österreich finden Sie:

Deloitte Österreich begrüßt in einer Presseerklärung die Verabschiedung des Rechnungslegungs-Kontrollgesetzes: Enforcement in Österreich – Alea iacta est!

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Österreich bieten wir Ihnen auf unserer IAS Plus-Länderseite Österreich.

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