FAF warnt vor einer schriftlichen Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards

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31.12.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zu deren Einladung zu Stellungnahme 'Vorschlag zur Einrichtung eines Beratungsforums für Rechnungslegungsstandards' eingereicht. In der Stellungnahme warnt die FAF, dass eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards viele Rechtskreise (und unter ihnen einige große Spieler) von einer Mitgliedschaft in dem neuen Beratungsgremium ausschließen würde.

Die FAF ist der Meinung, dass das vorgeschlagene beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) eine gute Möglichkeit bieten wird, Fachwissen auszutauschen und die Zusammenarbeit unter Rechnungslegungsstandardsetzern zu stärken. In der Stellungnahme heißt es auch, dass das neue Forum eine wertvolle Plattform für den Austausch von Sichtweisen zu möglichen Agendaprojekten, Vorschlägen und Forschungstätigkeiten bieten wird, die sich aktuell nicht auf der Agenda des IASB befinden. Dies könnte allgemeine Konvergenz noch weiter fördern.

Damit das ASAF jedoch seiner Zielsetzung gerecht werden könne, ist es nach Meinung der FAF nötig, dass Rechtskreise darin vertreten sind, die die großen Kapitalmärkte der Welt vertreten - unabhängig davon, ob diese die IFRS bereits übernommen haben. Von den Mitgliedern des Gremiums eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards zu fordern, würde unter anderem die Vereinigten Staaten von einer Mitgliedschaft ausschließen, wo bislang noch keine Entscheidung auf eine Übernahme der IFRS gefällt wurde:

Eine schriftliche Verpflichtung auf einen einzigen Satz von Standards, die vom IASB geschrieben werden, zu fordern, und zwar vollständig und ohne Modifizierungen, würde viele Rechtskreise von der Mitgliedschaft ausschließen, einschließlich derer, in denen der Standardsetzer nicht die endgültige Befugnis hat, IFRS zu übernehmen oder zu endossieren, derer, in denen die IFRS übernommen aber modifiziert wurden, und derer - einschließlich der Vereinigten Staaten -, wo in Bezug auf die Übernahme oder Endossierung der IFRS noch keine Entscheidung gefällt wurde. Wenn ein übergreifendes Ziel des ASAF sein soll, über die IFRS zu informieren und sie im Hinblick auf eine künftige Nutzung durch diese Rechtskreise zu verbessern, ermutigen wir zu Änderungen an der Verpflichtung, die eine größtmögliche Beteiligung am ASAF-Prozess gestatten würden.

Die FAF sieht einen einzigen Satz von Standards weiterhin als ein "würdiges Ziel" an, ist aber der Meinung, dass es auf absehbare Zeit praktikabler sei, auf "in hohem Maß vergleichbare" Standards hinzuarbeiten.

Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite der FAF zur Verfügung.

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