Gesetz zur Umsetzung der Micro-Richtlinie in Kraft getreten

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31.12.2012

Das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) wurde am 27. Dezember 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist somit am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Das vom Bundestag am 29. November 2012 verabschiedete Gesetz gewährt folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Die Neuregelungen gelten für alle Geschäftsjahre, deren Abschlussstichtag nach dem 30. Dezember 2012 liegt, erstmals also für Geschäftsjahre mit dem Abschlussstichtag 31. Dezember 2012.

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