Japan 'designiert' weitere IFRS

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30.12.2012

Am 28. Dezember 2012 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 31. Oktober 2012 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt. Das bedeutet, dass die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB am 31. Oktober 2012 herausgegeben hat, nun auch in Japan angewendet werden kann. Damit entspricht die Liste der 'designierten' IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan dem Stand der vom IASB veröffentlichten IFRS zum 31. Oktober 2012.

Die Designierung der Änderungen als anwendbar in Japan erfolgt inmitten internationale Diskussionen um die Änderungen und ihre Übernahme. Neuseeland und Australien erwägen, die Änderungen nur zu übernehmen, wenn gleichzeitig zusätzliche Angaben geleistet werden, die im Grunde einem Abschluss mit vollständiger Konsolidierung entsprechen. In Australien ist sogar noch offen, ob die Änderungen überhaupt übernommen werden sollen. In Europa dagegen hat die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) kürzlich den Entwurf einer positiven Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen veröffentlicht.

Eine Presseerklärung zur Designierung (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der  Internetseite der FSA.

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