Neuseeland gibt drittes Paket von Entwürfen für sein gestuftes Berichterstattungssystem heraus

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03.12.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein drittes Paket von Entwürfen herausgegeben, die darauf abzielen, das überarbeitete Rahmenkonzept neuseeländischer Rechnungslegung umzusetzen Dieses Paket von Vorschlägen würde zur optionalen Verwendung eines vereinfachten Satzes von Rechnungslegungsstandards für nicht gewinnorientierte Unternehmen auf der Grundlage abgegrenzter Rechnungslegung (im Zusammenhang mit einer vorgeschlagenen Übernahme der IPSAS) oder Rechnungslegung auf Einnahmen- und Ausgabenbasis führen, was von der Einhaltung bestimmter Kriterien abhinge.

Die folgenden Arten von Unternehmen würden jeder Berichtsebene zugeordnet:

  • Berichtsebene 3 - nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (im Entwurf definiert), die weniger als 2 Millionen Neuseelanddollar in Aufwendungen haben und die sich für eine Berichterstattung nach Ebene 3 entscheiden;
  • Berichtsebene 4 - Unternehmen, denen gesetzlich gestattet ist, Rechnungslegung auf Einnahmen-/Ausgabenbasis zu führen, und die sich für eine Berichterstattung nach Ebene 4 entscheiden.

Unternehmen, die sich nicht dafür entscheiden, die vorgeschlagenen Berichtsebenen anzuwenden, würden die vorgeschlagenen Standards für gemeinnützige Unternehmen anwenden, die auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) mit einigen Änderungen beruhen.

In dem Entwurf werden die Berichtsvorschriften für jede Berichtsebene dargestellt, die Erleichterungen bei den Ansatz- und Bewertungsvorschriften gewähren und die darauf abzielen, eine einfache Sprache zu verwenden, die nicht zu viele Fachtermini verwendet. So bietet zum Beispiel der Entwurf zur Rechnungslegung auf Einnahmen-/Ausgabenbasis einen Überblick über allgemeine Kategorien von Geschäftsvorfällen und vorgeschlagenen Leitlinien dazu, wann solche Geschäftsvorfälle anzusetzen wären.

In dem Paket sind außerdem Entwürfe vom freiwillig zu verwendenden  Formvorlagen und zugehörige Leitlinien für die vereinfachte Berichterstattung für gemeinnützigen Unternehmen in den Berichterstattungsebenen 3 und 4 enthalten.

XRB und NZASB erwarten, in den kommenden Monaten zwei weitere Pakete von Entwürfen herauszugeben: eines, das der vereinfachten Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen des öffentlichen Sektors gewidmet ist, und einen überarbeiteten Satz von Standards für gemeinnützige Unternehmen, die sowohl von Unternehmen des öffentlichen Sektors als auch von gemeinnützigen Unternehmen der ersten und zweiten Berichterstattungsebene anzuwenden wären. Unternehmen der zweiten Berichterstattungsebene könnten ein System der reduzierten Angaben in Anspruch nehmen, aber würden ansonsten die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der Standards für gemeinnützige Unternehmen anwenden.

Der Abschluss der verschiedenen Phasen zu gemeinnützigen Unternehmen innerhalb des Gesamtkonzepts der Berichterstattung würde dazu führen, dass Standards entstehen würden, die nur für gemeinnützige Unternehmen in Neuseeland gelten und die im Einklang mit den IFRS stehen oder auf ihnen basieren.

Zum dritten Paket von Entwürfen kann bis zum 28. Juni 2013 Stellung genommen werden. Es ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des XRB zugänglich.

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