Neuseeland wird Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften übernehmen

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10.12.2012

Der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) hat die Grundsatzentscheidung gefällt, die Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften, die der IASB Ende Oktober veröffentlicht hat, als neuseeländische Standards für gewinnorientierte Unternehmen zu übernehmen.

Die Grundsatzentscheidung wurde auf einer NZASB-Sitzung gefällt, die am 5. Dezember 2012 in Wellington stattfand.

Der NZASB hatte Anfang November entschieden, in Bezug auf die Änderungen hinsichtlich Investmentgesellschaften der gleichen Strategie zu folgen wie der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB), also die Übernahme der vom IASB verabschiedeten Änderungen vorerst zu verzögern, da man Bedenken hegte, dass es unter bestimmten Umständen aufgrund der Änderung der IFRS zum Verlust von Informationen in Bezug auf Konsolidierung kommen kann.

Die angestrebte Lösung besteht darin, zusätzliche Angaben zu fordern, die im Wesentlichen die zuvor verfügbaren Informationen, die durch die Änderungen des IASB wegfallen, den Abschlussadressaten wieder zugänglich zu machen. Erst im Rahmen eines solchen Pakets sollen die Änderungen des IASB dann in die neuseeländischen Standards übernommen werden.

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) verfolgt die gleiche Strategie; ein Entwurf der zusätzlich geforderten Angaben steht bereits auf der Internetseite des AASB zur Verfügung und soll auf der nächsten Sitzung am 12. und 13 Dezember erörtert werden. Neuseeland und Australien bemühen sich um eine transtasmanische Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften.

Im Zusammenhang mit der jetzt gefällten Grundsatzentscheidung hat der NZASB außerdem entschieden, dass die Änderungen nur für gewinnorientierte Unternehmen, nicht für gemeinnützige Unternehmen zur Verfügungen stehen sollen, da man der Ansicht ist, dass die Änderungen für letztere nicht relevant sind.

Die Grundsatzentscheidung ist im NZASB communiqué auf der Internetseite des neuseeländischen Rechnungslegungsrats dokumentiert.

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