WPK nimmt Stellung zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

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05.12.2012

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) stellt auf ihrer Internetseite eine auf den 27. November 2012 datierte Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung.

Die WPK gibt der Hoffnung Ausdruck, dass ihre Anmerkungen zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU Beachtung finden, obwohl der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Deutschland übernommen wurde.

Vor dem Hintergrund, dass KMU im Bereich der Rechnungslegung oft nur über begrenzte Kapazitäten und Kenntnisse verfügen, und mit dem Verweis, dass Kosten-Nutzen-Erwägungen auch davon bestimmt werden sollten, dass der Kreis der Adressaten von KMU-Abschlüssen begrenzt ist, gibt die WPK in ihrem Schreiben folgenden Ansichten Ausdruck:

  • alternative Bilanzierungsmethoden (Optionen) sollten gestrichen werden,
  • die Komplexität der Regeln sollte so niedrig wie möglich gehalten werden und
  • Änderungen am IFRS für KMU sollten nur unter Vorsicht vorgenommen werden (insbesondere wird von einer automatischen Übertragung von Änderungen an den vollen IFRS auf den IFRS für KMU gewarnt).

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

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