Dezember

ESMA-Stellungnahme zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

13.12.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU zur Verfügung.

In der Stellungnahme zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU macht ESMA große Bedenken in Bezug auf die Anwendung des IFRS für KMU durch Finanzinstitute geltend. ESMA fordert dazu auf, die bestehenden Vorschriften nicht zu ändern. Der IASB solle weiterhin vorschreiben, dass der IFRS für KMU nicht durch Finanzinstitute angewendet werden darf. ESMA ist der festen Überzeugung, dass alle Finanzinstitute unabhängig von ihrer Größe öffentlich rechenschaftspflichtig sein sollten.

Wir können einen Ansatz nicht unterstützen, der Finanzinstituten gestatten würde, den vereinfachten Rechnungslegungsstandard anzuwenden, der nicht dafür geeignet ist, ihre Geschäftstätigkeit widerzuspiegeln. [...] Wir sind der Meinung, dass es keinen Raum für die Anwendung des IFRS für KMU durch Finanzinstitute gibt, ohne dass die Ziele der Finanzberichterstattung, und insbesondere das Ziel, entscheidungsrelevante Informationen zu bieten, kompromittiert würden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

Ergebnisse der 4. Jahrestagung der AOSSG

13.12.2012

Die Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat ein Kommuniqué zu ihrer Sitzung veröffentlicht, die am 28. und 29. November 2012 in nepalesischen Kathmandu stattfand. Zu den Höhepunkten gehörten die Erörterung der Einrichtung eines IFRS Centre of Excellence für ein Entwicklungsland (IFRS Centre of Excellence for a Developing Country, IFRS COEDC) in Nepal, das Nepal dabei helfen soll, seine Stnadardsetzungskapazitäten auszubauen, die Diskussion der Notwendigkeit, dass der IASB sein Projekt zu produzieren biologischen Vermögenswerten bald abschließt, und die Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die islamische Rechnungslegung.

Zu den teilnehmenden Standardsetzern gehörten Australien, Brunei, China, Hongkong, Indien, Indonesien, der Irak, Japan, Korea, Macao, Malaysia, Nepal, Neuseeland, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Sri Lanka, Thailand und Vietnam. Der IASB wurde durch den Vorsitzenden Hans Hoogervorst, die Boardmitglieder Wei-guo Zhang und Prabhakar Kalavacherla, den Direktor für internationale Aktivitäten und Vorsitzenden des IFRS Interpretations Committee Wayne Upton sowie Mitglieder des Stabs vertreten.

Das geplante IFRS COEDC soll Nepal dabei helfen, seine Standardsetzungskapazitäten auszubauen, und die AOSSG-Mitglieder gaben diesem Vorhaben volle Unterstützung. Erste Planungsschritte wurden vereinbart, und neun Rechtskreise stellten sich als Mitglieder für eine Arbeitsgruppe zur Verfügung, die die Einrichtung des IFRS COEDC vorantreiben soll und unter dem Vorsitz von Australien stehen wird. (Die nepalesischen Standards basieren derzeit auf älteren Versionen der IFRS, und Nepal befindet sich derzeit in einem Prozess, in dessen Rahmen diese aktualisiert werden sollen, um sie in Einklang mit jüngeren Verlautbarungen des IASB zu bringen.

Zu den weiteren Entwicklungen bei dieser Sitzung gehören die folgenden:

  • Die AOSSG begrüßte das Projekt des IASB, in dessen Rahmen IAS 41 Landwirtschaft in Bezug auf produzierende biologische Vermögenswerte geändert werden soll. Man betonte die Bereitschaft, den IASB bei seinen Erörterungen zu unterstützen und gab der Hoffnung Ausdruck, "dass der IASB diese eng begrenzte Projekt sobald wie möglich abschließen" würde.
  • Die AOSSG erörterte Sachverhalte, die sich aus jüngsten vorläufigen Entscheidungen des IASB ergeben, und diskutierte ihre Auswirkung auf islamische Finanzgeschäfte. Dabei ging es auch um verkaufsbasierte Finanzierungen, die in islamischen Finanzgeschäften häufig vorkommen. Der Stab des IASB informierte die AOSSG-Mitglieder über Pläne in Bezug auf die Einrichtung einer Beratungsgruppe zu islamischen Finanzgeschäften, was allgemein begrüßt wurde.
  • Die vorgeschlagene Einrichtung eines beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) wurde stark unterstützt.
  • Folgende laufenden IASB-Projekte wurden besprochen: Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Finanzinstrumente, Leasingverhältnisse, Überprüfung nach der Einführung von IFRS 8 und die umfassende Überprüfung des IFRS für KMU.
  • Die Protokolle der letzten Sitzungen wurden genehmigt und die syrische Wirtschaftsprüfervereinigung (Association of Syrian Certified Accountants) wurde als AOSSG-Mitglied aufgenommen.

Die 5. Jahrestagung der AOSSG wird Ende 2013 abgehalten werden.

Sie können sich das englischsprachige Kommuniqué direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen.

Generalsekretär der IOSCO fordert neues, gloables Regulierungsrahmenkonzept

13.12.2012

In einer Rede vor dem Atlantic Council in Washington sprach David Wright, Generalsekretär der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO), freimütig über Sachverhalte im Zusammenhang mit der Zukunft globaler Finanzregulierung. Wright schlug ein "globales, institutionalisiertes Rahmenkonzept, das womöglich durch einen internationalen Vertrag begründet wird," vor und kritisierte "Isolationisten" in den Vereinigten Staaten für ihre "aus dem 19. Jahrhundert stammende Logik", die die Auswirkungen der Globalisierung abstreite, was indirekt auch die International Financial Reporting Standards betreffe.

In seiner Rede, die er ausdrücklich als persönliche meinung bezeichnete, ging Wright auf die künftige Struktur der gloabeln Wirtschaft ein und verwies auf die Wahrscheinlichkeit  einer "bedeutenden globalen Ausweitung von marktbasierter Finanzierung und Kapitalmärkten", weil "diese für die wirtschaftliche Entwicklung notwendig sind, die in Asien und Teilen von Lateinamerika voranprescht und auch in Afrika beginnt". Als Beispiele nannte er Brasilien, Indien, China, Indonesien, Singapur, Hongkong, Russland, die Türkei und Mexiko, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie in naher Zukunft weit größere Märkte haben als heute.

Unter dem Hinweis darauf, dass es in der gegenwärtigen globalen wirtschaftlichen Situation "nur eine paar große Kapitalmärkte mit verschiedenen Graden von Einhaltung und Interpretation der globalen Regeln" gebe, meinte Wright, dass das Hinzukommen von "weiteren zehn oder mehr großen Kapitalmärkten in naher Zukunft zu einer 15 Kreuz 15 Matrix von großen Märkten und Interpretationen" führen würde, was den dringenden Bedarf ergeben würde, "unsere globalen Regulierungsinstitutionen zu ändern".

Wright schlägt drei Möglichkeiten vor, wie man diesen Herausforderungen begegnen kann:

  • "Gesetz des Dschungels und Überleben des Stärksten",
  • Fortführen des heutigen Status quo, der aus "einer losen Form der Zusammenarbeit, Hoffnung auf das Beste, redlichen Bemühungen und natürlich Gebeten" bestehe, oder
  • Einführung eines globalen, institutionalisierten Rahmenkonzepts, das möglichweise im Rahmen eines internationalen Vertrags festgelegt wird und mit Durchsetzungsautorität, bindenden Streitbeilegungen und Sanktionsmöglichkeiten einhergeht.

Es überrascht nicht, dass Wrigth von diesen Möglichkeiten das globale, institutionalisierte Rahmenkonzept als die beste Lösung vorschlägt. Er erläuterte, dass mit einer solchen Vereinbarung kein Einheitssatz von konvergierten Regeln allen aufgezwungen werden sollte. Vielmehr solle "sichergestellt und wenn notwendig rechtlich durchgesetzt werden, dass grundlegende international vereinbarte Vorgehensweisen von allen Rechtskreisen, die die Vertragsbedingungen unterzeichnet haben, sachgerecht umgesetzt werden".

Bei der Umsetzung einer solchen Änderung in den globalen Regulierungsvereinbarungen weist Wrigth auf die Bedeutung hin, die eine Einbindung der auftrebenden Volkswirtschaften hat, bevor man sich der besonderen Fähigkeit der Vereinigten Staaten widme, "eine globale Bewegung anzuführen". Letzteres könne für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren gelten, "bevor der relative Anteil der Vereinigten Staaten an den globalen Finanzmärkten und damit ihr Einfluss deutlich abnehmen werden".

Das angestrebte Konzept weiter erläuternd nahm Writght auch auf die IFRS Bezug:

Ich denke, dass der größte Teil der Welt bereit wäre, eine Mitarbeit an einem solchen Projekt zu erwägen, - mit oder ohne die Vereinigten Staaten -, am Ende wird es wie mit den International Financial Reporting Standards oder IFRS sein. Isolationisten werden predigen, was sie immer predigen. Sie behaupten mit ihrer aus dem 19. Jahrhundert stammenden Denkweise, dass die Vereinigten Staaten alleine und ohne Abtreten von Macht besser zurechtkommen. Vielleicht werden sie weiter glauben, dass in 15 bis 20 Jahren die Welt aus nicht zusammenhängenden, unabhängigen Inseln bestehen wird, deren größte ihre Sichtweise den anderen aufdrücken kann. Aber das ist ganz sicher vorbei und stellt eine Verleugnung der Globalisierung dar. Um mich zu wiederholen: Die aufkommende Welt wird sehr bald sehr viele große, miteinander verbundene Kapitalmärkte haben. Es wird viel mehr Haifische im Teich geben, die weit mehr Einfluss haben werden.

Wrights Anmerkungen werden auch von vielen anderen Regulatoren in ähnlicher Form gemacht. Steven Maijoor, der Vorsitzende der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) äußerte sich kürzlich zu der Notwendigkeit der einheitlichen Anwendung der IFRS weltweit und sagte in einer noch jüngeren Rede, dass "die IOSCO eine zunehmende Rolle in [...] der globalen Koordination und Konvergenz spielen wird". (Diese neuere Rede steht Ihnen auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung.)

Die vollständige Rede von Wright in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite der IOSCO herunterladen.

ICAEW veröffentlicht Bericht zur Zukunft der IFRS

12.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) hat einen Bericht mit dem Titel 'Die Zukunft der IFRS' herausgegeben, in dem dem IASB nahegelegt wird, die Harmonisierungsbemühungen mit dem US-amerikanischen Standardsetzer FASB zu beenden und seine Aufmerksamkeit den Rechtskreisen zuzuwenden, die die IFRS bereits zumindest zu einem gewissen Grad übernommen haben.

In dem 28 Seiten umfassenden Bericht werden die Vorteile eines globalen Satzes von Standards erörtert und der Stand der IFRS-Übernahme, wie er sich jetzt, zehn Jahre nach Beginn des Projekts, darstellt, analysiert. In dem Bericht wird auch dazu aufgerufen, die Konvergenzprojekte zwischen dem IASB und dem FASB zu beenden - und zwar in den nächsten Monaten, nicht Jahren. Dazu heißt es im Bericht:

 

Die Konvergenz hat ihren Zweck erfüllt, und es gibt wenig Begeisterung auf beiden Seiten dafür, sie fortzusetzen. Bei bestehenden Projekten sollte der IASB nur eine konvergierte Lösung anstreben, wo dies kurzfristig und ohne die Qualität zu gefährden möglich ist. [...] Unserer Meinung nach ist es viel besser, wenn künftig die beiden Boards ihre eigenen, unterschiedlichen Standards setzen - angeglichen, wo dies möglich ist - anstatt immer weiter zu wurschteln und schwache Kompromisslösungen herauszugeben oder gar nichts zu tun.

Das ICAEW ist der Meinung, dass der IASB weiterhin mit dem FASB zusammenarbeiten und sicherstellen sollte, dass die Vereinigten Staaten im Überwachungsgremium, bei den Treuhändern und im Board vertreten sind, aber der IASB sollte nicht das Erreichen einer Übereinkunft mit den Vereinigten Staaten über die Entwicklung aktueller, hochwertiger Lösungen und Verbesserungen an den internationalen Standards stellen, die für viele andere Rechtskreise, die die IFRS bereits übernommen haben "dringend nötig" sind. Im Bericht wird festgehalten:

 

Jetzt ist vielleicht der Zeitpunkt, zu dem der IASB seine Aufmerksamkeit voll auf die Bedürfnisse der mehr als hundert Rechtskreise richten sollte, die die IFRS zumindest zu einem gewissen Grad offiziell übernommen haben und die gegenwärtig nicht immer das Gefühl haben angemessen gehört zu werden, und daran zu arbeiten, die Rechtskreise, die ihre Standards den IFRS angenähert haben - insbesondere China - , zu ermutigen, auch den letzten Schritt im Hinblick auf eine vollständige IFRS-Berichterstattung zu machen.

Im ICAEW-Bericht sind auch viele Empfehlungen für den künftigen Erfolg des IASB und der IFRS enthalten. Dazu gehören die folgenden:

  • Die G-20 sollten aufgefordert werden, (1) die IFRS zu übernehmen oder ihre nationalen Standards so weit wie möglich anzupassen, (2) die freiwillige IFRS-Anwendung durch alle börsennotierten Unternehmen in ihren Finanzmärkten zuzulassen und (3) ihren proportionalen Anteil bei der Finanzierung der IFRS-Stiftung zu übernehmen.
  • Es sollten eine eigene Forschungseinheit und ein wirksamer Rückmeldungsmechanismus eingerichtet werden, sodass es möglich ist, Standards herausgegeben, die weitflächig akzeptiert werden und den verschiedenen und sich entwicklenden Geschäftsmodellen und Wirtschaftssystemen gewachsen sind, die weltweit bestehen.
  • Es sollte eine Strategie für die Durchsetzung der Standards entwickelt werden; dabei sollten die Regulatoren weltweit aufgefordert werden, enger zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die Durchsetzung einheitlich erfolgt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht in ganzer Länge direkt von der Internetseite des ICAEW herunterladen.

Versicherungsbilanzierung - Ausgabe November 2012

12.12.2012

Unsere Kollegen haben eine neue Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung mit dem Titel 'VFortschritte bei 'universal life'- und indexgebundenen Verträgen sowie bei Ausweisfragen und Anhangangaben - der 'Re-Exposure' kommt näher' erstellt.

Diese Ausgabe bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen.

Die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am 20. November 2012 hatte die Behandlung von Verträgen, deren Zahlungsströme durch Erträge aus Vermögenswerten beeinflusst werden, die aber nicht Teil des „Spiegel“-Ansatzes sind, zum Gegenstand. In der Sitzung des IASB am 21. November 2012 wurden insbesondere der Ausweis von Versicherungsverträgen im Abschluss und Anhangangabepflichten zu überschussberechtigten Verträgen, zum „Verdiente Prämien“-Ansatz sowie zu den Übergangsbestimmungen erörtert. Auch Initiierung und Ausgestaltung einer Feldstudie in der Konsultationsphase waren Gegenstand der Diskussionen.

Übersetzungen der Mitschriften der Erörterungen des IASB zum Thema Versicherungsverträge finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB.

IASB beendet 2012 mit einem Reigen von Entwürfen

12.12.2012

Zum Ende des Jahres 2012 hat der IASB eine Reihe von Entwürfen zu seinen verschiedenen Projekten herausgegeben. Um unseren Lesern zu erleichtern, den Überblick über die diversen Entwürfe zu behalten, haben wir eine Tabelle erstellt, die die Verlautbarungen, ihre wichtigsten Inhalte und verschiedene weiterführende Informationen beinhalten.

Überblick über die verschiedenen aktuellen Verlautbarungen des IASB

 

VerlautbarungWesentliche Inhalte
Weiterführende Informationen

Lehrmaterialien zu IFRS 13: Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallen

Herausgegeben: 20. Dezember 2012

Adressiert die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten und enthält eine Reihe von weithin verwendeten Bewertungsverfahren zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten im Rahmen markt- und ertragsbasierter Bewertungen einschließlich der Methode des angepassten Nettovermögens IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

Bericht über die Berücksichtigung der Rückmeldungen aus der Agendakonsultation

Herausgegeben: 18. Dezember 2012

Legt dar, wie der IASB die Rückmeldungen zu seiner im Jahr 2011 begonnenen Agendakonsultation berücksichtigt hat, und beschreibt das künftige Arbeitsprogramm des IASB
IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

Herausgegeben: 13. Dezember 2012

Klarstellung, dass ein Partnerunternehmen einer gemeinsamen Vereinbarung den Erwerb eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, unter Anwendung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und anderer relevanter IFRS zu bilanzieren hat

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

ED/2012/6 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture

Herausgegeben: 13. Dezember 2012

Klarstellung, wann nicht realisierte Erfolge aus Transaktionen zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen vollständig zu erfassen sind: vollständige Erfolgserfassung bei Transaktionen, die Geschäftsbetriebe betreffen, Teilerfolgserfassung im Fall von Veräußerungen von Vermögenswerten

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

Entwurf ED/2012/5 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden

Herausgegeben: 4. Dezember 2012

Vorgeschlagene weitere Leitlinien dazu, welche Methoden für die Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten verwendet werden können; erlösbasierte Abschreibungsmethoden werden als nicht sachgerecht eingestuft

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

IFRS in Focus-Newsletter

Entwurf ED/2012/4 Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9

Herausgegeben: 28. November 2012

Vorgeschlagene neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte finanzielle Vermögenswerte

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

IFRS fokussiert-Newsletter (deutsch)

IFRS in Focus-Newsletter

Entwurf ED/2012/3 Equity-Methode: Anteil an sonstigen Änderungen des Nettovermögens

Herausgegeben: 22. November 2012

Vorgeschlagene Leitlinien, wie ein Investor seinen Anteil an Änderungen des Nettovermögens eines assoziierten Unternehmens oder Joint Ventures zu bilanzieren hat, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung oder dem sonstigen Gesamtergebnis des Investitionsempfängers ausgewiesen werden

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

IFRS in Focus-Newsletter

Entwurf ED/2012/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2011-2013

Herausgegeben: 20. November 2012

Jüngste Vorschläge in Bezug auf kleinere Änderungen an bestehenden IFRS

IAS Plus-Nachricht

IAS Plus-Projektseite

IFRS in Focus-Newsletter


DRSC veröffentlicht Anwendungshinweis zur Altersteilzeit

11.12.2012

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite den am 4. Dezember 2012 vom IFRS-Fachausschuss verabschiedeten 'DRSC Anwendungshinweis 1 (IFRS) Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS (DRSC AH 1 (IFRS))' zur Verfügung.

Der Anwendungshinweis bezieht sich auf den vom IASB am 16. Juni 2011 in überarbeiteter Form veröffentlichten IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und befasst sich mit der Bilanzierung von Aufstockungsleistungen und Erfüllungsrückständen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen im Sinne des Altersteilzeitgesetzes. In dem Anwendungshinweis werden folgende Fragen zu Altersteilzeit (ATZ) beantwortet:

  • Wie ist für den sogenannten Erfüllungsrückstand zu bilanzieren, der im Fall von Blockmodellen zu berücksichtigen ist?
  • Um welche Kategorie von Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne des IAS 19.5 (2011) handelt es sich bei Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen?
  • Welche Rechnungslegungsvorschriften des IAS 19 (2011) sind auf Aufstockungsleistungen im Rahmen von ATZ-Vereinbarungen anzuwenden, die der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zuzuordnen sind?
  • Ab welchem Zeitpunkt entsteht die Verpflichtung zur Leistung von Aufstockungsbeträgen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erstmals?
  • Wie ist eine Schuld bzw. liability (der Kategorie der anderen langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer) hinsichtlich vereinbarter Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses zu bewerten?
  • Ab welchem Zeitpunkt werden vereinbarte Aufstockungsleistungen im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses erdient, so dass mit der Ansammlung der entsprechenden Schuld (liability) zu beginnen ist?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt werden die vereinbarten Aufstockungsleistungen erdient und die Schuld (liability) im Rahmen eines ATZ-Verhältnisses angesammelt bzw. abgebaut?
  • Können sich aufgrund von ATZ-Vereinbarungen auch Auswirkungen auf andere leistungsorientierte Pläne des Unternehmens ergeben?
  • Wie gestaltet sich der Übergang auf die neuen, für ATZ-Vereinbarungen zu berücksichtigenden Regelungen nach IAS 19 (2011)?

Sie können sich den Anwendungshinweis Einzelfragen zur Bilanzierung von Altersteilzeitverhältnissen nach IFRS direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

IFRS Musterkonzernabschluss 2012 in deutscher Sprache

11.12.2012

Deloitte Deutschland hat einen Musterkonzernabschluss für die zum 31. Dezember 2012 endenden Geschäftsjahre in deutscher Sprache veröffentlicht.

Der Musterkonzernabschluss der International GAAP Holding Limited für das am 31.12.2012 endende Geschäftsjahr wurde konzipiert, um die Darstellungs- und Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, zu veranschaulichen. Er enthält auch zusätzliche, als „Best Practice“ geltende Angaben, insbesondere, wenn diese konkret in den erläuternden Beispielen eines Standards enthalten sind. Die International GAAP Holding Limited ist kein IFRS-Erstanwender.

Im Musterkonzernabschluss 2012 sind die Auswirkungen aus der Anwendung verschiedener neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen dargestellt. Der Musterkonzernabschluss enthält grundsätzlich keine Auswirkungen aus der Anwendung von neuen oder geänderten Standards oder Interpretationen, die am 1. Januar 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren (z.B. IFRS 9 Finanzinstrumente sowie fünf Standards zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen). Hingegen wurden die folgenden, IAS 1 betreffenden Änderungen berücksichtigt, obwohl sie erst nach dem 1. Januar 2012 verpflichtend anzuwenden sind:

  • Änderungen an IAS 1 Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses (anzuwenden ab 1. Juli 2012) und
  • Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses als Teil der jährlichen Verbesserungen an den IFRS - Zyklus 2009-2011, welche die Vorschriften zur Offenlegung einer dritten Bilanz auf den Beginn der frühesten Vergleichsperiode und zugehöriger Anhangangaben konkretisieren (anzuwenden ab 1. Januar 2013).

Der Musterkonzernabschluss wird ohne Berücksichtigung nationaler Gesetze oder sonstiger Vorschriften dargestellt. Im Rahmen der Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses muss sichergestellt werden, dass die nach IFRS gewählten Optionen nicht mit diesen nationalen Vorschriften kollidieren (z.B. ist in bestimmten Rechtskreisen die Neubewertung von Vermögenswerten nicht zulässig – der Musterkonzernabschluss stellt jedoch die Ausweis- und Angabevorschriften der nach IAS 16 Sachanlagen zulässigen Neubewertungsmethode dar). Außerdem können nationale Gesetze und Börsenvorschriften über den Pflichtumfang der IFRS hinausgehende Angaben verlangen (z.B. in Zusammenhang mit den Bezügen der Mitglieder der Geschäftsführung). In diesen Fällen muss der Musterkonzernabschluss zur Erfüllung dieser zusätzlichen nationalen Vorschriften gegebenenfalls angepasst werden.

Der Musterkonzernabschluss enthält keinen separaten Abschluss für das Mutterunternehmen, welcher möglicherweise durch nationales Recht gefordert wird oder freiwillig aufgestellt werden kann. Falls ein Unternehmen einen separaten Abschluss in Übereinstimmung mit IFRS aufstellt, sind die Vorschriften in IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse einschlägig.

Zu den vorgeschlagenen Anhangangaben finden Sie jeweils den Verweis auf die ihnen zu Grunde liegenden Vorschriften der entsprechenden Standards und Interpretationen.

Im Hinblick auf die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und des sonstigen Ergebnisses, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung werden verschiedene nach IFRS zulässige Alternativen aufgezeigt. Bilanzersteller sollten die Alternative auswählen, die am besten auf ihre Umstände zutrifft.

Sie können sich den Musterkonzernabschluss hier herunterladen.

Norwegen wird verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung einführen

10.12.2012

Der norwegische Außenminister Espen Barth Eide hat bei der internationalen Konferenz zur unternehmerischen Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) in Oslo bekanntgegeben, dass Norwegen beabsichtigt, Gesetze zu erlassen, nach denen Unternehmen verpflichtend über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten hätten. Dies soll auf der Grundlage des Konzepts von "berichte oder erkläre" erfolgen, also entweder ist ein Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, oder es muss Rechenschaft darüber abgelegt werden, warum ein solcher Bericht nicht erstellt wird.

Eide verwies in seiner Eröffnungsrede bei der Konferenz darauf, dass in Bezug auf eine CSR-Berichterstattung das Rad nicht neu erfunden werden müsse. Die Globale Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) habe bereits ein umfassenden Rahmenkonzept für die entsprechende Berichterstattung entwickelt, das weltweit bereits große Verbreitung erfahren habe. Jetzt gehe es darum, "das Rad ins Rollen zu bringen".

Norwegen wäre das vierte der fennoskandinavische Land mit einer verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung: Dänemark fordert seit 2001 von großen Unternehmen eine jährliche CSR-Berichterstattung auf der Grundlage von "berichte oder erkläre" und Finnland und Schweden haben ebenfalls eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt. Allerdings geht es in den beiden letztgenannten Ländern bisher nur um Unternehmen im Staatsbesitz oder staatlich kontrollierte Unternehmen.

In seiner Rede ging Eide auch auf die Ergebnisse der Rio+20-Konferenz vom Juni 2012 ein. Norwegen hat angekündigt, der Gruppe "Freunde des Paragraphen 47" beitreten zu wollen, deren Gründung durch Brasilien, Dänemark, Frankreich und Südafrika bei der Konferenz bekanntgegeben wurde und deren Name sich auf die Abschlusserklärung der Konferenz bezieht.

Bei seinem Ausblick auf die Zukunft der verantwortlichen Berichterstattung verwies Eide auch auf die Spannungen, die sich in Bezug auf Nachhaltigkeit zwischen Industrie- und Schwellenländern ergeben können: "Ich hoffe und glaube, dass wir inzwischen über ein internationales CSR-Rahmenkonzept verfügen, das stark genug ist, um sich als globale Norm durchzusetzen - auch in Ländern mit rasch wachsender Wirtschaft, die nicht alle unsere Werte teilen."

Eides Redemanuskript in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite des norwegischen Außenministeriums herunterladen: Bridging the gap between good intentions and making a real difference.

"Freunde des Paragraphen 47" geben sich Charta

10.12.2012

Die Gruppe "Freunde des Paragraphen 47", deren Gründung durch Brasilien, Dänemark, Frankreich und Südafrika bei der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 bekanntgegeben wurde, hat sich eine Charta gegeben. In Paragraph 47 des Abschlussdokuments der Konferenz war zur Nachhaltigkeitsberichterstattung "ermutigt" worden.

In der Charta begrüßt die Gruppe die Tatsache, dass das Abschlussdokument der Konferenz mit dem Titel "Die Zukunft, die wir wollen" einstimmig beschlossen wurde. Es sei von größter Wichtigkeit, dass die jeweiligen nationalen Regierungen, die Vereinten Nationen und andere Interessengruppen für das Ziel der Transparenz und der Verantwortlichkeit zusammenarbeiteten.

In der Charta wird zum Austausch im Hinblick auf Erfahrungen und beste ausgeübte Praxis und entsprechende Regulierungsmaßnahmen ermutigt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern.

Des Weiteren wird in der Charta festgehalten, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung von globaler Relevanz ist und dass den Bedürfnissen von Entwicklungsländern besondere Beachtung geschenkt werden soll.

Die Mitglieder verpflichten sich, die jeweiligen Maßnahmen zur Förderung des Gesamtziels zu ergreifen, die ihrer jeweiligen Kultur und ihrem jeweiligen Rechtskreis angemessen sind. Sie verpflichten sich auch, mit entsprechenden Interessensgruppen in einen offenen und konstruktiven Dialog zu treten. Außerdem ist die Einrichtung einer "internationalen Referenzgruppe" avisiert, in der sich Interessengruppen zusammenschließen und auf eine strukturierte Art und Weise mit der Gruppe der Freunde zusammenarbeiten sollen.

In der Charta werden ausdrücklich weitere Regierungen eingeladen, sich der Gruppe anzuschließen. Norwegen hat bereits bekanntgegeben, Mitglied werden zu wollen.

Sie können sich die Charta in englischer Sprache von der Internetseite der Globalen Berichterstattungsinitiative (Global Reporting Initiative, GRI) herunterladen, die als Sekretariat der Gruppe der Freunde agiert.

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