Neuer IDW RS HFA 7 verabschiedet
29.02.2012
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat eine Neufassung der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Rechnungslegung bei Personenhandelsgesellschaften (IDW RS HFA 7) verabschiedet. Gegenüber dem Entwurf vom März 2011 wurden die Ausführungen zur Bilanzierung von Rückstellungen für passive latente Steuern nach § 249 HGB geändert.
IDW RS HFA 7 wird in Heft 3/2012 der IDW Fachnachrichten und dem WPg Supplement 1/2012 veröffentlicht werden. Das IDW hat auf seiner Internetseite eine entsprechende Presseerklärung veröffentlicht.