Aktuelles zum IFRS-Übergang in der Ukraine
24.02.2012
Im Juni 2011 hat der Präsident der Ukraine Änderungen im "Gesetz über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine" unterzeichnet. Nach diesen Änderungen müssen Unternehmen des öffentlichen Interesses (börsennotierte Unternehmen), Banken, Versicherungen und einige andere Unternehmen, die auf den Finanzmärkten tätig sind, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Das Ministerkabinett der Ukraine kann überdies zusätzliche Listen von Unternehmen erstellen, die einer IFRS-Berichterstattung unterworfen sein sollen.
Im Dezember 2011 haben die Nationalbank der Ukraine, das Finanzministerium und das Ministerium für Statistik ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Umsetzung der Änderungen vom Juni 2011 geregelt wird:
- Banken müssen den 1. Januar 2011 als Datum des Übergangs auf die IFRS wählen.
- Alle anderen Unternehmen, die die IFRS anzuwenden haben, können entweder den 1. Januar 2011 oder den 1. Januar 2012 als Datum des Übergangs auf die IFRS wählen.
- Abschlüsse für 2011 müssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellt werden.
- Alle anderen Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, die IFRS anzuwenden, können sich entscheiden, die IFRS freiwillig anzuwenden.
Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der Banken IAS/IFRS anzuwenden haben, wurde diese Vorschrift bisher nicht für alle Banken durchgesetzt.
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