Zwei neue Konsultationsdokumente der AAOIFI zu islamischer Rechnungslegung
24.02.2012
Die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) hat auf ihrer Internetseite zwei neue Konsultationsdokumente zu islamischer Rechnungslegung veröffentlicht.
Die AAOIFI ist ein islamisches, autonomes und gemeinnütziges Gremium, das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Unternehmensführungs-, Berufsethik- und Scharia'a-Standards für islamische Finanzinstitute und die gesamte Branche erlässt. Die beiden neuen Dokumente betreffen zum einen einen neuen vorgeschlagenen Standard zu Anlagen in Immobilien und zum anderen die Überarbeitung zweier bestehender Standards zu Anlagekonten. Islamische Finanzgeschäfte werden insbesondere durch die Berücksichtigung des Zinsverbots geprägt – herkömmliche Rechnungslegungsstandards sind deswegen bisweilen schwer auf diese Finanzgeschäfte anzuwenden.
Die Konsultationsdokumente wurden auch in englischer Sprache veröffentlicht (alle Verknüpfungen auf die Internetseite der AAOIFI):
- Entwurf eines neuen vorgeschlagenen Standards zu Anlagen in Immobilien (in englischer Sprache, 207 KB)
- Konsultationspapier zur Überarbeitung zweier bestehender Standards (FAS 5 und FAS 6) zu Anlagekonten (in englischer Sprache, 173 KB)
Stellungnahmen werden in beiden Fällen bis zum 8. April 2012 erbeten. Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der AAOIFI. Darin wird auch auf zugehörige öffentliche Gesprächsrunden hingewiesen.
Zu unserer IAS PLUS-Seite mit Informationen zur Bilanzierung islamischer Finanzgeschäfte gelangen Sie hier.