Februar

Aktuelles zum IFRS-Übergang in der Ukraine

24.02.2012

Im Juni 2011 hat der Präsident der Ukraine Änderungen im "Gesetz über die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine" unterzeichnet. Nach diesen Änderungen müssen Unternehmen des öffentlichen Interesses (börsennotierte Unternehmen), Banken, Versicherungen und einige andere Unternehmen, die auf den Finanzmärkten tätig sind, ihre Abschlüsse nach IFRS erstellen. Das Ministerkabinett der Ukraine kann überdies zusätzliche Listen von Unternehmen erstellen, die einer IFRS-Berichterstattung unterworfen sein sollen.

Im Dezember 2011 haben die Nationalbank der Ukraine, das Finanzministerium und das Ministerium für Statistik ein gemeinsames Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Umsetzung der Änderungen vom Juni 2011 geregelt wird:

  • Banken müssen den 1. Januar 2011 als Datum des Übergangs auf die IFRS wählen.
  • Alle anderen Unternehmen, die die IFRS anzuwenden haben, können entweder den 1. Januar 2011 oder den 1. Januar 2012 als Datum des Übergangs auf die IFRS wählen.
  • Abschlüsse für 2011 müssen nach den ukrainischen Rechnungslegungsstandards (Ukrainian Accounting Standards, UAS) erstellt werden.
  • Alle anderen Unternehmen, die nicht verpflichtet sind, die IFRS anzuwenden, können sich entscheiden, die IFRS freiwillig anzuwenden.

Obwohl die Nationalbank 1998 ein Vorschrift erließ, nach der Banken IAS/IFRS anzuwenden haben, wurde diese Vorschrift bisher nicht für alle Banken durchgesetzt.

Zu unserer Länderseite Ukraine gelangen Sie hier.

Ronald Arculli zum Treuhänder der IFRS-Stiftung berufen

23.02.2012

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, unter der der IASB arbeitet, haben heute die Berufung von Ronald Arculli als Treuhänder der IFRS-Stiftung bekanntgegeben.

Arculli ist ein hochangesehenes Mitglied der Wirtschaftsgemeinde von Hongkong. Er ist Vorsitzender der Hong Kong Exchanges and Clearing Limited (der Betreiberin der Börse von Hongkong) und Vorsitzender des Weltbörsenverbandes, in dem die internationalen Börsen versammelt sind. Er ist außerdem Mitglied des Exekutivrats der Verwaltung von Hongkong.

Die Berufung, die vom Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung genehmigt wurde, gilt ab sofort. Arcullis Amtszeit endet am 31. Dezember 2014. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB und FASB kündigen Internetpräsentation zur Erlöserfassung an

23.02.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) werden am Mittwoch, den 29. Februar 2012 um 17:00h deutscher Zeit eine Internetpräsentation zum Thema Erlöserfassung anbieten.

Der Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) war im Rahmen eines umfassenden Einbindungsprogramms der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Mit der Internetpräsentation sollen jetzt im wesentlichen Fragen adressiert werden, die sich während dieser Einbindungsaktivitäten ergeben haben.

Im Anschluss an die Präsentation wird es die Möglichkeit geben, Fragen zustellen. Präsentation und Fragen und Antworten werden aufgezeichnet und später zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung.

Jüngster Satz formaler Korrekturen an den IFRS vom IASB herausgegeben

22.02.2012

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen neuen Satz an Formalen Korrekturen an den IFRS eingestellt.

Mit diesem Satz werden redaktionelle Korrekturen und Änderungen an der Gesamtausgabe (Rotes Buch) 2011, der Gesamtausgabe (Aus-und Weiterbildung) 2011, der Gesamtausgabe (Aus-und Weiterbildung) 2010, der Gesamtausgabe (Blaues Buch) 2012, der Gesamtausgabe (Blaues Buch) 2011, IFRS 9 Finanzinstrumente (herausgegeben im November 2009), IFRS 10 Konzernabschlüsse (herausgegeben im Mai 2011), IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen (herausgegeben im Mai 2011), IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (herausgegeben im Juni 2011), IFRS 7 Angaben – Übertragungen finanzieller Vermögenswerte (Änderungen an IFRS 7) (herausgegeben im Oktober 2010), Darstellung von Posten des sonstigen Gesamtergebnisses (im Juni 2011 herausgegeben) sowie Verpflichtender Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 und Übergangsbestimmungen (herausgegeben im Dezember 2011) vorgenommen. Zu den Korrekturen auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

Unabhängigkeit, Berechtigung und der IASB

21.02.2012

Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht sind schon immer große Themen für den IASB und die IFRS-Stiftung gewesen. Jetzt hat das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung (Monitoring Board, MB) einen Bericht vorgelegt, der sich diesen sensiblen Themen widmet. Und der der Frage nachgeht, ob Länder, in denen die IFRS nicht angewendet werden, ein Mitspracherecht bei diesen Aspekten haben sollten.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, beleuchtet den Bericht des MB in dieser Hinsicht. Zu seiner neuesten Kolumne gelangen Sie hier (in englischer Sprache).

Tagesordnung für die reguläre IASB-Sitzung im Februar

21.02.2012

Die reguläre monatliche Sitzung des IASB ist für den 27. Februar bis 2. März 2012 in London angesetzt. Montag bis Mittwoch finden gemeinsame Sitzungen mit dem FASB statt.

Sie können die Tagesordnung auf unserer eigens dafür angelegten Seite für die IASB-Sitzung im Februar 2012 einsehen. Dort werden wir auch die Mitschrift einstellen, sobald uns die einzelnen Diskussionspunkte vorliegen.

Aktueller Stand der Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsvorschriften in Kosovo

21.02.2012

Im Dezember 2009 haben wir für Sie eine IAS PLUS-Länderseite Kosovo eingerichtet, um zu zeigen, welche Ergebnisse sich aus der UNMIK-Verordnung 2001/30 zur Einrichtung eines Kosovarischen Rats für Standards zur Finanzberichterstattung und eines Rahmenkonzepts für die Berichterstattung durch Unternehmen ergeben haben. Inzwischen wurde ein Gesetz über Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Prüfung verabschiedet.

Das Gesetz regelt insbesondere zwei Bereiche: Es legt fest, welche Unternehmen welche Art von Rechnungslegungsstandards anzuwenden haben, und es definiert die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des neu gegründeten Kosovarischen Finanzberichterstattungsausschuss, der unter anderem der Tatsache abhilft, dass es in Kosovo bislang keine Aufsichts- oder Durchsetzungsbehörde für Rechnungslegungsstandards gab.

Nachfolgend geben wir die wichtigsten Kernaussagen des Gesetzes wieder. Die Republik Kosovo stellt dieses Gesetz in voller Länge auch in englischer Übersetzung zur Verfügung. Einzelheiten wie beispielsweise die Kriterien für die Größeneinordnungen von Unternehmen finden Sie dort.

 

Bilanzierungsvorschriften

Nach dem Gesetz über Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Prüfung müssen alle großen Unternehmen sowie alle mittleren und kleinen Unternehmen, die Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften sind, die International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller International Accounting Standards (IAS), Interpretationen, Empfehlungen und Leitlinien des International Accounting Standard Board (IASB) anwenden. Die Verlautbarungen werden zu diesem Zweck durch den neu gegründeten Kosovarischen Finanzberichterstattungsausschuss (Kosovo Council for Financial Reporting, KCFR) als Kosovarische Rechnungslegungsstandards (Kosovo Accounting Standards, KAS) indossiert. Ausgenommen von der Anwendung der IFRS sind nur Kleinstunternehmen und kleine und mittelgroße Unternehmen, die keine Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften sind.

Aufgaben und Zuständigkeiten des KCFR


  • Verabschiedung von Kosovo Accounting Standards (KAS) im Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS und IAS und den einschlägigen EU-Richtlinien.
  • Überwachung und Umsetzung von Prüfungsstandards im Einklang mit den internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) und den einschlägigen EU-Richtlinien.
  • Lizensierung und Erfassung von Prüfern, Prüfungsgesellschaften und Organisationen im Bereich Rechnungslegung und Prüfung.
  • Übernahme der Standards zur Berufsethik und der internen Qualität von Prüfungsgesellschaften.
  • Überwachung der fortgeführten Aus- und Weiterbildung, der Qualitätssicherstellung und eines Disziplinarsystems.

Weiterführende Informationen:

Ergebnisse der 1. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

20.02.2012

Die erste Sitzung des neuen HGB-Fachausschusses des DRSC fand am 6. und 7. Februar 2012 in Berlin statt.

Den Ergebnisbericht von dieser Sitzung können Sie direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen (51 KB).

Eurostat-Konsultation zur Eignung der IPSAS für die EU-Mitgliedstaaten

20.02.2012

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) führt eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der Eignung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) für die Mitgliedstaaten der EU durch.

Die am 8. November 2011 vom Rat der Europäischen Union verabschiedete Richtlinie des Rates über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten fordert die EU-Kommission auf, bis Ende 2012 eine Bewertung der Eignung der IPSAS für die EU-Mitgliedstaaten durchzuführen.

Die IPSAS basieren auf den International Financial Reporting Standards (IFRS) und sind nach Bedarf an die spezifischen Anforderungen des öffentlichen Sektors angepasst. Im Mittelpunkt der IPSAS steht die periodengerechte Rechnungslegung.

Die jetzt angestoßene Konsultation läuft bis zum 11. Mai 2012. Alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen können an der Konsultation teilnehmen. Beiträge von den nationalen Regierungen/nationalen Behörden und einigen bekannten Interessengruppen werden direkt erbeten. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation soll in der zweiten Jahreshälfte 2012 veröffentlicht werden.

Zu der eigens eingerichteten Eurostat-Seite zur Konsultation gelangen Sie hier.

Jüngste IFAC-Umfrage benennt wesentliche Bedenken des Berufsstands und zeigt Unterstützung für die IFRS

20.02.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat seinen 'Fünften Jahresbericht über Führung weltweit' herausgegeben. IFAC erhielt auf die Umfrage 123 Rückläufer von insgesamt 93 Mitglieds- und angegliederten Verbänden aus 71 Ländern und Rechtskreisen sowie vier assoziierten Vereinigungen, regionalen Rechnungslegungsorganisationen und Gruppierungen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Erhebung gehören die folgenden:

  • Die folgenden Sachverhalte wurden als sehr wichtig oder wichtig für den Berufsstand genannt:
    • Ruf und Glaubwürdigkeit des Berufsstands,
    • Bedürfnisse von KMU und kleinen Prüfungsgesellschaften,
    • das schwierige globale Finanzklima,
    • Fragen in Bezug auf den öffentlichen Sektor und Staatsschulden,
    • verstärkte Regulierung (einschließlich der europäischen Gesetzesvorschläge).
  • Die IFRS wurden in Bezug auf eine notwendige globale Übernahme, Um- und Durchsetzung als am höchsten eingestuft. Danach folgen die internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), der Ethikkodex für Angehörige des Berufsstands und die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS).
  • In den Stellungnahmen wurde angedeutet, dass die höchste Priorität des IFAC darin bestehen sollte, Standards zu setzen und Leitlinien zu entwickeln, wobei auch einigen anderen Bereichen Bedeutung eingeräumt wurde.

Die englischsprachige Presseerklärung von IFAC, die eine Verknüpfung auf die Umfrage enthält, können Sie hier einsehen (Verknüpfung auf die Internetseite von IFAC).

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