Britischer FRC gibt Hinweis zu Länder- und Währungsrisiken heraus

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17.01.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung herausgegeben.

Der FRC sah die Veranlassung für die Veröffentlichung dieses Hinweises in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Unsicherheit in vielen Ländern. Der Hinweis zielt darauf ab, britische börsennotierte Unternehmen auf Sachverhalte im Zusammenhang mit Länder- und Währungsrisiken hinzuweisen, auf die einzugehen bei der Einreichung der Jahresabschlüsse und Zwischenabschlüsse erforderlich sein könnte. Im Hinweis wird Folgendes festgehalten:

 

Sachverhalte, auf die die Vorstände eingehen sollten, könnten gegebenenfalls die folgenden beinhalten:
  • Risikoaussetzung des Unternehmens aus Länderrisiken (direkt oder indirekt), durch Finanzinstrumente aber auch aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten);
  • Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von Ländern ergriffen werden auf die Vorhersagen des Unternehmens, die Wertminderungsprüfung, die Annahme der Unternehmensfortführung etc.;
  • mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht in die Vorhersagen einbezogen werden aber Einfluss auf berichtete Risiken und die Sensitivitätsanalysen im Zusammenhang mit Wertminderungs- oder Unternehmensfortführungsüberlegungen haben können, und
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, bei denen ausgeweitete Angaben notwendig sein könnten, um eine Irreführung von Anlegern auszuschließen.

In dem Hinweis wird auch nahegelegt, zusätzliche Leitlinien zu Rate zu ziehen. Insbesondere wird auf die ESMA-Verlautbarung in Bezug auf die bilanziellen Behandlung von Risiken aus Staatsanleihen vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen vom November 2011 verwiesen.

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