Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 in der Kapitalflussrechnung
26.01.2012
Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf einer Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung 'Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW ERS HFA 2 n.F.)' verabschiedet.
Abschnitt 6.4 des Entwurfs enthält Ausführungen zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens nach IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in der Kapitalflussrechnung. Der HFA empfiehlt u.a., die Einbringung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten in den Fonds als "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" zu klassifizieren.
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat dem IDW im Januar 2012 mitgeteilt, dass sie in diesem Fall eine Zuordnung zu den "Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit" als zwingend ansieht. Eine abweichende Darstellung wird von der DPR als fehlerhaft beurteilt.
Nach Ablauf der Kommentierungsfrist zu IDW ERS HFA 2 n.F. wird sich der HFA mit den eingegangenen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen befassen und dabei auch die Auffassung der DPR zur Darstellung von Veränderungen des Planvermögens in der Kapitalflussrechnung diskutieren.
Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IDW herunterladen (135 KB). Stellungnahmen werden bis zum 29. Februar 2012 erbeten.