EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den Übergangsleitlinien für IFRS 10

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19.01.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 zur Verfügung.

Im Standardentwurf ED/2011/7 Übergangsleitlinien – Vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10 wird vorgeschlagen, die Übergangsvorschriften zu IFRS 10 so zu modifizieren, dass klargestellt wird, wann die in IFRS 10 Konzernabschlüsse enthaltenen Konsolidierungsvorschriften retrospektiv anzuwenden sind.

EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, da sie klare und einheitliche Leitlinien in Bezug auf die Übergangsvorschriften von IFRS 10 bieten. In Bezug auf die Abwägung der Kosten für Ersteller und dem Nutzen für Adressaten ist EFRAG ebenfalls zu einem positiven Schluss gekommen.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. März 2012 erbeten. Er kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine kurze Präsentation, in der die Position von EFRAG erläutert wird.

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