EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf zur Erlöserfassung

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21.01.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Standardentwurf zum Thema Erlöserfassung zur Verfügung.

Im Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) sind die Ergebnisse der neuerlichen Erörterungen festgehalten, nachdem die eine oder andere vorläufige Entscheidung modifiziert oder klargestellt wurde.

EFRAG begrüßt die Änderungen gegenüber dem früheren Entwurf und nimmt zur Kenntnis, dass vielen der Bedenken in Bezug auf diesen früheren Entwurf Rechnung getragen wurde. EFRAG lehnt jedoch die folgenden Vorschläge ab:

  • Begrenzung des Tests auf übermäßige Belastung auf Erfüllungspflichten mit einer Laufzeit von über einem Jahr,
  • Durchführung des Tests auf übermäßige Belastung auf Ebene der einzelnen Erfüllungspflichten,
  • Aufrechnung erhaltener Vorauszahlung gegen das Vertragsvermögen unter allen Umständen,
  • Zurechnung bedingter Beträge nur gegen entweder eine oder alle Erfüllungspflichten in einem Vertrag,
  • Forderung einer Auflistung spezifischer Angabevorschriften in IAS 34 Zwischenberichterstattung, und
  • Aufnahme nur von verkaufsbasierten variablen Gegenleistungen in die besonderen Vorschriften, wann Erlöse aus Lizenzvereinbarungen in Bezug auf geistiges Eigentum anzusetzen sind (Paragraph 85 des Entwurfs).

Außerdem ist EFRAG der Meinung, dass weitere Klarstellungen im Entwurf notwendig sind.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 9. März 2012 erbeten. Er kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine kurze Präsentation, in der die Position von EFRAG erläutert wird.

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