Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf zu Darlehen der öffentlichen Hand
18.01.2012
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre endgültige Stellungnahme zu den Vorschlägen des IASB in Bezug auf die Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand durch Erstanwender zur Verfügung.
Im Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1 hat der IASB vorgeschlagen, Erstanwendern die gleichen Erleichterungen zuzugestehen, die bestehenden IFRS-Anwendern gewährt werden, wenn sie IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anwenden.
EFRAG unterstützt die Vorschläge des IASB, ist jedoch der Meinung, dass der IASB Leitlinien für den Ansatz und die Bewertung aller Darlehen der öffentlichen Hand zur Verfügung stellen sollte, die zum Übergangszeitpunkt bestehen, und nicht nur diejenigen beschreiben sollte, die nach den vorher angewendeten Rechnungslegungsstandards als Schulden angesetzt wurden.
Die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG enthält eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.