Überarbeitete Vorschläge für die künftige Finanzberichterstattung in Großbritannien

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31.01.2012

Der britische Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) hat drei Entwürfe zur Finanzberichterstattung (Financial Reporting Exposure Draft, FRED) veröffentlicht, mit denen überarbeitete Vorschläge für die Finanzberichterstattung im Vereinigten Königreich und der Republik Irland unterbreitet werden.

Die drei Entwürfe sind die folgenden:

  • FRED 46 Anwendung der Vorschriften in Bezug auf die Finanzberichterstattung (Entwurf eines künftigen Standards FRS 100)
  • FRED 47 Rahmenkonzept reduzierter Angaben (Entwurf eines künftigen Standards FRS 101)
  • FRED 48 Der im Vereinigten Königreich und der Republik Irland anzuwendende Finanzberichterstattungsstandard (Entwurf eines künftigen Standards FRS 102)

Das Rechnungslegungssystem, das in den FRED vorgeschlagen wird, würde wie folgt aussehen:

  • Unternehmen, die per Gesetz verpflichtet sind die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS anzuwenden, müssen dies tun – frühere Vorschläge, dass Unternehmen mit "öffentlicher Rechenschaftspflicht" die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS vollständig anwenden müssen, wurden fallengelassen.
  • Bestimmte qualifizierende Unternehmen (im wesentlichen Tochterunternehmen und Konzernobergesellschaften) können die für die Anwendung in Europa übernommenen IFRS mit reduzierten Angaben wie in FRED 47 dargestellt anwenden – diese Unternehmen würden die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der EU-IFRS vollständig anwenden aber Erleichterungen in Form von reduzierten Angabevorschriften haben.
  • Alle anderen Unternehmen würden den Standard anwenden, der mit FRED 48 vorgeschlagen wird – die Vorschriften basieren auf dem IFRS für KMU, aber sie enthalten Änderungen, mit denen die Vorschriften an die Finanzberichterstattungsvorschriften im Vereinigten Königreich und der Republik Irland angepasst werde, beispielsweise in Fällen, in denen eine bestimmte bilanzielle Behandlung derzeit gestattet ist.
  • Der Rechnungslegungsstandard für kleinere Unternehmen (Financial Reporting Standard for Smaller Entities, FRSSE) wird beibehalten – der ASB wird eine weitere Konsultation einleiten, wenn die Vorschläge der EU-Kommission in Bezug auf die Rechnungslegungsvorschriften für kleine und Kleinstunternehmen klargestellt werden.

Zu den FRED kann bis zum 30. April 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen:

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