DRSC nimmt Stellung zu IAS 19-Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee

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31.07.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IFRS Interpretations Committee bezüglich der vorläufigen Agendaentscheidung zu IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer - Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen - Auswirkungen der Änderungen an IAS 19 aus dem Jahr 2011' Stellung genommen.

Der Sachverhalt war dem IFRS Interpretations Committee durch das DRSC angetragen worden. Er betraf die Frage, inwieweit die Änderungen an IAS 19, mit denen unter anderem die Behandlung von Risikobeteiligungsmerkmalen in Bezug auf leistungsorientierte Verpflichtungen klargestellt werden, auch die Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen (sog. contribution-based promises) betreffen.

Das Komitee verweist in seiner Agendaentscheidung darauf, dass die Änderungen an IAS 19 Vereinbarungn gelten, in denen die Kosten einer Pensionszusage zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt werden. Elemente, die für beitragsbasierte Zusagen spezifisch sind, sollten nicht adressiert werden. Daher war das Komitee nicht der Meinung, dass sich Änderungen in der Bilanzierung von beitragsbasierten Zusagen ergeben, es sei denn, solche Zusagen weisen ebenfalls Risikobeteiligungsmerkmale auf.

Das DRSC akzeptiert die Entscheidung des Komitees, den Sachverhalt aus den genannten Gründen nicht auf seine Agenda zu nehmen, schlägt aber zusätzliche Formulierungen vor, mit denen die Begriffe 'Riskobeteiligungsmerkmale' und 'Elemente von Risikobeteiligungsvereinbarungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern' der vorläufigen Agendaentscheidung klargestellt werden.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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