Diskussionspapier von EFRAG zu einem Rahmenkonzept zu Angaben
12.07.2012
Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite ein Diskussionspapier mit dem Titel "Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben" veröffentlicht, in dem die wesentlichen Prinzipien beschrieben werden, die für ein wirksames Rahmenkonzept für Angaben notwendig sind, und das gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) erarbeitet wurde.
Der Wunsch nach einer Reduzierung der Angabenlast, die derzeit nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich ist, ist weit verbreitet, und viele Berichte und Vorschläge wurden zu diesem Thema veröffentlicht. So hat beispielsweise der britische Standardsetzer (Accounting Standards Board, ASB) im April 2011 einen viel zitierten Bericht über die Entschlackung von Abschlüssen veröffentlicht, und im Juli 2011 haben das Institut der Wirtschaftsprüfer von Schottland (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS) und das Institut der Wirtschaftsprüfer von Neuseeland (New Zealand Institute of Chartered Accountants, NZICA) einen Bericht zu ihrem Projekt veröffentlicht, bei dem es um die Reduzierung der Angabevorschriften in den International Financial Reporting Standards (IFRS) geht und der als Antwort auf eine Bitte des IASB erarbeitet wurde - er enthält Empfehlungen dazu, welche bestehenden IFRS-Angabevorschriften geändert, reduziert oder gestrichen werden können.
EFRAG hat sich nun mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers in die Reihe eingereiht, aber der Ansatz von EFRAG ist viel umfassender als die bisher dargestellten. In dem Diskussionspapier wird nicht vorgeschlagen, bestimmte Angabevorschriften zu ändern oder zu streichen, es werden Vorschläge für ein neues Rahmenkonzept zu Angaben gemacht. Dieser Schritt hebt die Debatte auf eine neue Ebene - es wird nicht mehr über mehr oder weniger Angaben diskutiert, es wird jetzt darüber diskutiert, "wie die Qualität der geleisteten Angaben gesteigert werden kann, um der Zielsetzung der Finanzberichterstattung besser gerecht zu werden". Wie bei allen pro-aktiven Arbeiten von EFRAG zielt das Diskussionspapier darauf ab, die Debatte anzuregen und Einfluss auf die künftige Standardsetzung zu nehmen, indem frühzeitig und wirksam bei den frühen Stadien der Arbeit des IASB mitgewirkt wird.
Bei der Einführung in die Problematik der übermäßig belastenden Angaben und dem allgemeinen Verfall der Qualität der Angaben nennt EFRAG fünf Gründe für diese Entwicklungen:
- der Versuch, die Transparenz zu erhöhen und Mängel bei den Ansatz- und Bewertungsprinzipien auszugleichen, indem zusätzliche Angabevorschriften eingeführt werden,
- zunehmende Komplexität von Transaktionen und Finanzberichterstattungsvorschriften,
- Schwierigkeiten bei Beurteilungen im Hinblick auf die Wesentlichkeit von Angaben,
- ein Sicherheitsdenken von Erstellern, Prüfern und Regulatoren, das dazu führt, dass so viele Angaben wie denkbar geleistet werden, und
- Zeitdruck in Bezug auf die Veröffentlichung von Abschlüssen, der eine genaue Erwägung der einzelnen Angaben verhindert.
Nach Meinung von EFRAG ergeben diese Gründe einen komplexen Verhaltenskanon, der geändert werden muss. Diese Verhaltensweisen müssen im Gesamtzusammenhang geändert werden, damit sichergestellt ist, dass das Probelem nicht einfach zwischen den involvierten Parteien hin- und hergeschoben wird. Deshalb schlägt EFRAG vor, ein Rahmenkonzept für Angaben zu entwickeln, das garantiert, dass die Angabevorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf soliden Prinzipien basieren und zu relevanten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen führen.
In dem Diskussionspapier nennt EFRAG fünf Punkte die bei der Entwicklung des Rahmenkonzepts berücksichtigt werden müssen:
- Zweck der Angaben, da dies in aller erster Linie bestimmt, welche Informationen in die Angaben aufgenommen werden,
- Prinzipien für die Feststellung, welche Informationen in die Angaben aufgenommen werden sollten,
- Art der Angabevorschriften, also die Frage, ob bestimmte Informationen gefordert werden sollen oder ob prinzipienbasierte Vorschriften eingeführt werden sollen, die sehr viel stärker Ermessensentscheidungen und die Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Unternehmens erfordern,
- Wesentlichkeitserwägungen, damit nur Angaben geleistet werden, die notwendig sind, um die finanzielle Leistung und Lage eines Unternehmens einzuschätzen, und
- wesentliche Merkmale einer wirksamen Kommunikation, die der Art und Weise gewidmet sind, wie Angaben organisiert und dargestellt werden.
Alle diese Aspekte werden umfassend in eigenen Abschnitten erörtert, in denen sich auch Verknüpfungen auf Beispiele auf der Internetseite von EFRAG finden. Das Diskussionspapier enthält außerdem Fragen zu allen dargestellten Inhalten. Es ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. Alternativ können Sie direkt dieser Verknüpfung auf das Diskussionspapier folgen. Stellungnahmen werden bis zum 31. Dezember 2012 erbeten.
Im Rahmen des Projekts zur Entwicklung eines Rahmenkonzepts für Angaben hat EFRAG eng mit dem und der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) zusammenzuarbeiten. Eine entsprechende Vereinbarung war im August 2011 getroffen worden. Der FASB hat heute ebenfalls eine Einladung zur Stellungnahme zu einem Rahmenkonzept zu Angaben veröffentlicht.