Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Abgaben

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06.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' herausgegeben. In der Stellungnahme erkennt EFRAG an, dass die Schlussfolgerung im Einklang mit den Prinzipien des Rahmenkonzepts und IAS 37 steht. Allerdings ist EFRAG der Ansicht, dass der Interpretationsentwurf auch die Bilanzierung von Abgaben hätte behandeln sollen, die erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird.

EFRAG sieht keinen konzeptionellen Grund dafür, warum die Argumentation aus der Grundlage für Schlussfolgerungen des Interpretationsentwurfs nicht genauso auf Abgaben anzuwenden sein sollte, die erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird. Das heißt, dass die Generierung von Umsätzen vor dem Erreichen der Schwelle der Sichtweise von EFRAG zufolge notwendig, jedoch nicht hinreichend für die Schaffung einer Verpflichtung ist, die dann zum Ansatz einer Schuld führen würde. Folglich glaubt EFRAG, dass das Interpretations Committee erläutern sollte, warum dies nicht für den Fall gelten soll, bei dem Abgaben erst dann fällig werden, wenn eine Mindestumsatzschwelle erreicht wird.

Darüber hinaus empfiehlt EFRAG, dass der IASB deutlicher machen sollte, dass der Anwendungsbereich des Interpretationsentwurfs sehr weit gefasst ist und den größten Teil der an Behörden entrichtete Zahlungen umfasst (z.B. Vermögensteuern). Zu den weiteren im Stellungnahmeentwurf behandelten Sachverhalten gehören die Behandlung von Abgaben, die keine Tauschvorgänge darstellen oder mehrere Elemente umfassen, wie Festpreisgebühren behandelt werden sollten sowie verschiedene Vorschläge zur Klarstellung von Fomulierungen und der Absicht im Interpretationsentwurf.

Stellungnahmen zu dem Schreiben werden bis zum 22. August 2012 erbeten. Der Stellungnahmeentwurf kann über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG abgerufen werden.

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